Ist eine betriebsbedingte Kündigung bei Festvertrag zulässig, obwohl befristete Verträge anderer Mitarbeiter demnächst auslaufen?
Hallo liebe Community
Heute wurde mir betriebsbedingt gekündigt, mit der Begründung einer schwachen Auftragslage.
Der Betrieb hat über 10 Mitarbeiter von denen 3 Mitarbeiter einen befristeten Vertrag haben, welche im Mai, September und November auslaufen. Eine Übernahme dieser Mitarbeiter ist angedacht und wurde bereits mündlich ausgesprochen.
Es werden in der Firma zwei verschiedene Produkte gefertigt. Wirkliche Abteilungen gibt es nicht, in meinem Arbeitsvertrag steht das ich als Produktionsmitarbeiter eingestellt bin. Jedoch besteht im groben die Aufteilung zwischen fertigung der Flintengeschosse, Büchsengeschosse, Laden der fertigen Geschosse zu Patronen und der händischen Verpackung der Aufträge. Somit quasi 4 Stationen.
Mein Bereich war die Herstellung von Büchsengeschossen, quasi alleine. Jedoch wurde ich auch schon in allen anderen Bereichen eingesetzt.
Begründung vom AG war nun, dass es seit geraumer Zeit keine Aufträge für die Büchsenmunition gibt. Auf mein Verlangen eine andere Beschäftigung in der Firma zu erhalten, meinte er lediglich das ich besser bezahlt werde als die anderen und er diese deswegen vorziehen würde. Es gäbe für mich nichts mehr zu tun, was quasi nicht richtig ist. Vorallem werden befristete Verträge verlängert obwohl ich mit dem Festvertrag eine Kündigung erhalte.
Für mich persönlich macht diese Begründung keinen Sinn. Ich werde auf wiedereinstellung klagen mit der Hoffnung wieder dort arbeiten zu können, eine Abfindung wäre nur plan b.
Wie stehen die Chancen auf eine erneute Arbeitsaufnahme im Betrieb?
Ist die Begründung vom AG (maschinenbezogen auf büchsen- geschossfertigung) rechtens da ich laut Arbeitsvertrag als Produktionsmitarbeiter eingestellt bin (für sämtliche Maschinen inkl Reparaturen)?
Ich könnte natürlich an den Maschinen der Mitarbeiter mit befristeten Vertrag arbeiten, sobald dieser ausläuft.
Das Gespräch war auch mehr als merkwürdig, erst wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten was ich natürlich verneint habe, danach kam direkt die betriebsbedingte Kündigung. Auf ein vernünftiges Gespräch mit vernünftiger Begründung wurde sich nicht eingelassen. Ich wurde auch direkt freigestellt.
Beste Grüße
3 Antworten
"Wie stehen die Chancen auf eine erneute Arbeitsaufnahme im Betrieb?"
Meines Erachtens gut. Ich würde mich definitiv ans Arbeitsgericht wenden.
Wenn Du als Produktionsmitarbeiter für sämtliche Maschinen inklusive Reparaturen eingestellt bist, könnte es argumentierbar sein, dass Du auch in anderen Bereichen hättest eingesetzt werden können. Die Tatsache, dass befristete Verträge verlängert werden, während Dir gekündigt wurde, könnte ebenfalls ein Punkt sein, den Du in einer Kündigungsschutzklage anführen könntest
Ab zum Anwalt damit.
Die Kündigung interpretiere ich eher als personenbedingte Kündigung aufgrund von Schlechtleistung
Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Die Frage die du dir aber stellen solltest: möchtest du dich dort wirklich "Reinklagen"? Ich denke, dass Arbeitsverhältnis wird dann nicht besonders gut sein
Deutsch, war nie über 30 Tage im Jahr krank. Somit alles rechtens wenn auch störend für den AG.
Dann ist es aber eine personenbedingte Kündigung und nur wegen der Krankheit direkt rausschmeißen ohne entsprechende Begründung geht auch nicht.
Und das mit dem Namen ist ja wohl ein Witz.
Der arbeitet da seit 3,5 Jahren und plötzlich gefällt seinem Chef sein Namen nicht mehr? Das halte ich für unwahrscheinlich.
Hab nen dickes Fell und mmn haben wir ein Vertrag miteinander auf Augenhöhe. Ich gehe da auch entspannt wieder hin und lasse mich nicht raus ekeln.
Bei einer Betriebsgröße von 10 Arbeitnehmern hat man ja auch nicht viel Auswahl
3 Jahre in Folge mehr als 30 Tage bei kurzkrankheiten ist kündigungs konform. War nur ca 15 Tage krank wegen corona.
Man kann ja auch personenbedingte Kündigungen als betriebsbedingte Kündigungen tarnen, um die Begründung nicht erbringen zu müssen. Wieso Witz? Man kann ja nicht ahnen was für Rassisten in der Chefetage sitzen.
Hier gibt es aber nicht ein Anzeichen dafür, dass es an seiner Herkunft liegt. Die Tatsache, dass er einen ausländischen Namen hat, reicht nicht aus. Man kann natürlich immer von Rassismus ausgehen , eben weil es so schön einfach ist.
Und was soll das Einklagen bewirken? Das kostet dich Anwalts- und Prozesskosten und im Falle eines Sieges vor Gericht brauchst du danach kein gutes Arbeitsklima erwarten.
Wenn du von deiner guten Arbeitsleistung überzeugt bist, wie du schilderst, müsstest du ja ein exzellentes Zeugnis bekommen und andere Arbeitgeber würden dich mich Kusshand einstellen. Warum alles unnötig verkomplizieren?
Weil es auch darum geht, nicht jedem alles durchgehen zu lassen. Und wenn die Kündigung nicht rechtsgültig ist, dann besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder zumindest eine Abfindung. Warum sollte man freiwillig auf seine Ansprüche verzichten?
Außerdem ist Arbeitslosigkeit immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Warum sollte man das freiwillig durchziehen?
Klar gibt es kein Anzeichen dafür. Der Arbeitgeber wäre ja blöd, wenn er seinen Rassismus ihm gegenüber signalisieren würde. Der Fragesteller hat zudem geantwortet, dass er Deutscher ist und somit braucht man nicht weiter darüber debattieren. Wenn AN mit befristeten AV übernommen werden sollen, er jedoch als unbefristeter gekündigt wird, dann schrillen bei mir die Alarmglocken, dass es der Person betreffend ist. Eventuell spielen auch soziale Grunde eine Rolle. Die befristeten AN haben Familie und kleine Kinder und der Fragesteller ist ledig und kinderlos.
Den Punkt sehe ich wie du. Im Falle eines Sieges (was hier völlig offen ist) kann man den Arbeitsplatz eigentlich vergessen. Ich würde mich beim Arbeitsamt melden und meine Energy in die Suche eine neuen Arbeit investieren. Ich weiß allerdings nicht, ob man eine Abfindung einklagen könnte.
"Die befristeten AN haben Familie und kleine Kinder und der Fragesteller ist ledig und kinderlos."
Dann griffe sie Sozialauswahl und soweit zulässig, könnte der Arbeitgeber das doch entsprechend kommunizieren und begründen. Die fehlende Begründung ist schon merkwürdig.
Warum sollte man sich mental kaputt machen und den finanziellen Ruin für Anwälte und Prozesskosten herbeiführen wollen? Nur um "Recht" zugesprochen zu bekommen? Davon kann man sich nichts kaufen und das Betriebsklima würde dadurch erheblichen Schaden nehmen. Der AG würde permanent neue Kündigungsgründe suchen und in Revision - eine Instanz höher, kann man auch gehen.
Es ist ja keine Begründung erforderlich, wenn man eine personenbedingte Kündigung als "betriebsbedingte Kündigung" tarnt...
Ne Leistung war mehr als gut, fertige doppelt so viel wie meine Vorgänger in besserer Qualität ohne großartigen Ausschuss. Jedoch ist man hier und da mal krank gewesen (im normalen Rahmen)