Ist ein Screenshot als Nachweis des Kfz-Werts für das BAföG-Amt ausreichend?
Ich habe den ungefähren Wert meines Fahrzeugs über wirkaufendeinauto.de ermitteln lassen. Würde ein Screenshot der Webseite bei der aber nur der errechnete Wert, ohne Fahrzeugdaten zu sehen ist als Nachweis für das BAföG-Amt genügen? Ich habe bereits versucht, den Fahrzeugwert über DAT oder vergleichbaren Webseiten zu ermitteln. Allerdings konnte dort oft kein Wert ermittelt werden oder ich konnte das genaue Zulassungsdatum nicht eingeben, da einige Portale dies erst ab dem Jahr 2013 zulassen.
2 Antworten
Wir haben bisher immer in etwa die Summe geschätzt (das Auto verliert ja über die Jahre auch an Wert). Die haben dazu auch nie Nachweise gefordert, ich denke daher auch das ein Screenshot reicht.
Beim aller ersten Antrag sollten wir eine Kopie der Zulassungsbescheinigung einreichen.
Es geht halt vor allem darum, das der Wert nicht die Freibeträge übersteigt. Es wird aber nicht erwartet, das du jetzt z.B. einen Sachverständigen organisiert, der den Wert exakt schätzt.
Das wird akzeptiert, ja.
Eigentlich musst du das auch überhaupt nicht nachweisen, wenn dich niemand explizit danach fragt
Ja, aber bei dem BAföG-Digital-Antrag muss man diesen Nachweis hinzufügen.