Ist diese formulierung in Ordung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannst auch einfach schreiben: Hiermit gebe ich die Ware innerhalb der Frist wieder zurück und bitte um Erstattung des Kaufpreises auf folgendes Konto... MFG usw :)

Hallo, ich möchte die Ware gerne zurückgeben.Den Grund möchte ich nicht nennen.Ich möchte keine Reperatur und auch keinen Ersatz, lediglich die Erstattung des Betrages von 76,90€.Mfg

hibiskuss  28.09.2010, 17:48

uahhhhhhh, warum sooooo viele "MÖCHTE" das ist einfach schrecklich

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wenn du mit ich möchte die ware.... anfängst ist es schon in ordnung

hibiskuss  28.09.2010, 17:49

MÖCHTE ist absolut schrecklich, so fängt höchstens der Kindergartensatz an.

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Da kannst du schreiben was du willst - kein Geschäft ist verpflichtet, Ware in einwandfreiem Zustand bei Nichtgefallen zurückzunehmen und das Geld zu erstatten oder umzutauschen... ^^

Goebi  28.09.2010, 17:46

Absolut richtig !!!

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Pumin  28.09.2010, 17:48
@Goebi

Ihr vergesst da die online Geschäfte ;) da gibts 30 tage Umtauschrecht!

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finokio 
Fragesteller
 28.09.2010, 17:53
@Pumin

jep 30 tage untauschrecht ohne grund steht in der AGB

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Lunanie  28.09.2010, 17:57
@finokio

Umtauschrecht okay. Heißt aber nicht automatisch "Geld zurück Garantie" ;)

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Pumin  28.09.2010, 18:11
@Lunanie

Doch natürlich... wenn die Ware nicht beschädigt ist heisst das Erstattung des Kaufpreises ->Fakt!

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Lunanie  28.09.2010, 18:16
@Pumin

Erstattung des Kaufpreises ist meiner Meinung nach Rückgabe, Umtausch ist Tausch der Ware gegen andere Ware... O.o

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wenn es ein Versandgeschäft ist, ist dann auch auch Rücksendeschein dabei, dann musst du dir keinen abbrechen, denn deine Rechtschreibung lässt sehr zu wünsche übrig. Zudem, einen Satz beginnt nicht mit "MÖCHTE"