pantoprazol ist ein magenschutz und der wird in der regel morgens nüchtern genommen. wenn du nicht auf scharfes, süsses und fettiges verzichten willst, zumindest eine weile, dann kannst eben auch auf das zwicken nicht verzichten

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wie die anderen schon fast richtig geschrieben haben, das ist die Rentenvers. Nr. die bekommst aber nicht bei der Geburt, sondern erst mit deinem ersten Beschäftigungsverhältnis. Sollte diese Arbeit deine Erste sein, so reicht dein Geburtsdatum mit dem Hinweis, dass du noch keine Nr. hast. Dein Arbeitgeber wird diese dann für dich bei der Deutschen Rentenvers. beantragen. Auch du wirst dann Post von denen bekommen und mit dieser Post auch den Sozialversicherungsausweis. Keine Bange, so schlimm ist das alles nicht. LG

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Man, man, bitte nicht sooo viele Antworten. Kann mich gar nicht sattlesen

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Die Frage ist nur, wobei du Hilfe brauchst? Du hast meiner Meinung nach kein Untergewicht, solltest aber nicht noch schlanker werden. Und wenn die Blutwerte in Ordnung sind, dann sollte es doch auch passen.

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du solltest dich an die Drogenberatung und an das Jugendamt wenden, alleine wirst du da nicht rauskommen, und dein vater hat absolut keinen plan, was drogensüchtige Kinder angeht. Mit Hausarrest macht er alles nur noch schlimmer

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Die hat dich wohl veräppelt.

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sie hat sich nur den hintern abgewischt.

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das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. du kannst erwerbsmin. rente beantragen und dann noch teilzeit arbeiten, der betrag den du hinzu verdienen darfst steht dann auf dem rentenbescheid. zusätzlich kannst ja noch die behinderung feststellen lassen

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wenn du staatsbürger der EU bist, brauchst du keinen Pass mehr, es gibt innerhalb der EU auch keinen Grenzen mehr.

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normalerweise hat die älter versicherung vorrang, alles andere ist kulanz. rede mit der Vers.

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die mama hat das kindchen wohl über die babyzeit hinaus zu sehr verhätschelt, d.h. sie kann nicht loslassen. das kind muss diese dumme verhaltenweise nun büssen. da kind braucht einfach zeit um sich daran zu gewöhnen, dass es auf die toilette kann. Ihr seid früh dran euch darüber gedanken zu machen.

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wenn im Grundbuch das Wohnrecht eingetragen wurde, dann ist das solange gültig wie es nicht rausgenommen wird. das geht nur mit beiden Parteien. Der Inhaber der Wohnrechtes wäre allerdings ganz schön dumm, wenn er es löschen liesse

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