Ist die Gebetswaschung ungültig wenn man das Wasser zu tief in die Nase zieht?
Also es ist ja der heilige Monat Ramadan und wir sollen fasten, beten und Koran lesen. Dafür braucht man aber eine Gebetswaschung und hier ist meine Frage diesbezüglich: gilt das Fasten als gebrochen, wenn man etwas Wasser runterschluckt (ungewollt natürlich) und was ist beim Nasen putzen, wie soll man hier am besten vorgehen, damit das Fasten nicht gleich gebrochen ist ? Wie putzt ihr eure Nasen das sie nicht schmerzt und tortzdem sauber ist und vor allem, dass das Fasten dadurch auch nicht gebrochen ist? Ich bitte euch mit eindeutigen Beweisen zu antworten und bitte antwortet nur, wenn ihr erfahrener Moslem/ erfahrene Muslima seid?
1 Antwort
Also Das mit dem aus Versehen was herunter schlucken habe ich letztens meinen Vater noch gefragt. Da ich sehr Angst hatte als ich meinen Mund ausgespült habe. Aber wenn man es wirklich ausversehen runter schluckt dann bricht das fasten nicht. Aber wenn du aufpasst dann schluckst du auch nichts runter.
Und bezüglich des Naseputzens würde ich dir raten, dass an Sahur zu tun. Musst du aber dennoch beim Fasten putzen, dann tue dies vorsichtig so dass sie nicht blutet. Wünsche dir einen gesegnetes Ramadan lg
na gut, danke für alles war wirklich hilfreich
Ach so sorry dann habe ich dich falsch verstanden. Ich meinte das normale Nase putzen. Bei der Waschung wenn du Nase putzt, ist es ja so, dass du dreimal Wasser in die Nase ziehst und dann putzt. Aber du machst es ja nicht voller Wucht oder so. Deswegen dürfte das in der Regel auch nicht bluten.
Und somit geht dein Fasten auch nicht kaputt. Ich persönlich würde aber die Stelle mit dem Nase putzen bei der Waschung nicht weglassen
Danke, ich wünsch dir ebenfalls noch einen gesegneten Ramadan.
Aber wie meinst du das, dass ich meine Nase nur an Suhur putzen soll? Soll ich das sonst bei der Gebetswaschung immer auslassen oder wie? Danke noch mal
Ich selbst lasse es bei der Gebetswaschung während des Fastens aus, da es gemäß der hanefitischen Rechtsschule bei der Gebetswaschung nicht farz ist. Bei anderen Rechtsschulen gibt es andere Auffassungen darüber.