Ist das sanitätshaus ein öffentlicher gesundheitlicher Dienst?

3 Antworten

Nein, sie gehören nicht zum Öffentlichen Dienst, sie werdrn privat von Geschäftsleuten betrieben.

Zur Gesundheitsbranche zählen sie schon, da sie die Leute mit Heilmitteln versorgen, die Ärzte ihnen verordnen.

Danke für die Antwort. Ich brauche allerdings diese Arbeitgeberbescheinigung und da steht nichts von einzelhandel. Was kann ich tun? Einen Termin habe ich schon aber ich muss diese Bescheinigung mitnehmen

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im "Besonderen Teil" der Coronavirus-Impfverordnung ist aufgenommen worden:

  • „Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern“ neu unter die höchste Impfpriorität (Gruppe 1). „Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung“ sind ebenso explizit genannt.
  • „Außendienst-Technikerinnen und -Techniker (von z. B. Beatmungsgeräten)“ sowie „Medizintechnik (…) zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur“ fallen neu unter die hohe Priorität (Gruppe 2).
  • „Medizinprodukteindustrie“, „Großhandel für Medizinprodukte und Sanitätshausmitarbeitende“ fallen neu unter die erhöhte Priorität (Gruppe 3).

Nein, Sanitätshäuser gehören nicht zum öffentlichen Dienst.