Ist das Insolvenzverfahren schon vor Ablauf vorbei?

2 Antworten

Das Insolvenzverfahren selbst dauert nur solange, wie das Gerichtsverfahren läuft. Das ist im Schnitt ca. 1 Jahr, je nach Menge der Gläubiger.

Mit dem nun erhaltenen Schreiben beginnt nun offiziell die Wohlverhaltensphase (3 Jahre). In 3 Jahren bist du also raus.

Das Verfahren geht 3 Jahre.

Comp4ny  26.04.2024, 14:54

Nein es geht nur solange wie das Gerichtsverfahren selber läuft. Das wiederum ist ca. 1 Jahr. DAS ist das sogenannte Insolvenzverfahren.

Was hier begonnen hat ist die Wohlverhaltensphase.

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Ronox  26.04.2024, 16:45
@Comp4ny

Die hat nicht begonnen, da ihm nach eigenen Aussagen die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Das Verfahren ist damit beendet.

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Comp4ny  26.04.2024, 16:55
@Ronox

Richtig das Insolvenzverfahren selber ist beendet wie entsprechend schon erklärt wordeb ist von mehreren Leuten. Aber die Wohlverhaltensphase hat jetzt begonnen.

Du hast aber von dem Thema absolut keine Ahnung.

Die Erteilung der Restschuldbefreiung bedeutet nicht dass die wohlverhaltensphasen beendet und damit jetzt schuldenfrei ist.

Davon abgesehen wird man nicht schuldenfrei wenn man die Insolvenz gemacht hat.

Die Entscheidung der Restschuldbefreiung bedeutet lediglich dass der Antrag dessen genehmigt wurde und nach vollständiger abgeschlossene Wohlverhaltensphase, die Rechtsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können der Schulden.

Genau aus diesem Grund kann man auch einen Insolvenzverfahren einleiten lassen, ohne Erteilung der Restschuldbefreiung.

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Ronox  26.04.2024, 18:27
@Comp4ny
Die Erteilung der Restschuldbefreiung bedeutet nicht dass die wohlverhaltensphasen beendet und damit jetzt schuldenfrei ist.

Wie bitte? Das Restschuldbefreiungsverfahren endet mit der Erteilung der Restschuldbefreiung (§§ 300, 301 InsO). Wie ja auch schon der Name sagt. Um diese zu erlangen, muss man sich „wohlverhalten“. Deswegen steht das so natürlich auch in den §§ 286 ff. InsO mit den entsprechenden Obliegenheiten. Wieso du dich also so aufspielst und einem ehemaligen Angehörigen des Insolvenzgerichts vorwirfst, „keine Ahnung“ zu haben, selbst aber offenbar die grundsätzlichsten Normen aus dem Insolvenzrecht nicht kennst, erschließt sich mir nicht.

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Dummi20  28.04.2024, 19:47
@Ronox

Kannst du mich vielleicht auch mal aufklären? 🫣
ich bin mit der wohl.phase fertig gewesen am 17.3 dieses Jahres. Habe einen brief bekommen am 9.4 wo drinnen steht das jetzt nun die Entscheidung ansteht wegen der rests.befr. zuätzlich bekam ich noch die Rechnung die ich zahlen muss. Habe aber einen antrag ausgefüllt wegen einer Ratenzahlung. Kannst du mir vielleicht sagen wie lange alles noch dauern wird? Oder was als nächstes jetzt passiert? 😊

ich bedanke mich im Voraus falls ich eine Antwort bekomme 😊

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Ronox  28.04.2024, 20:26
@Dummi20

Wie lange das konkret dauern wird, kann ich nicht sagen, da das auch vom Gericht abhängt. Aber als nächstes steht nach der Anhörung der Gläubiger etc. die Entscheidung über die Restschuldbefreiung an. Der Beschluss wird dir dann zugeschickt. Die Ratenzahlung ist normalerweise kein Problem. Danach ist das Ganze dann erledigt.

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