Ist das eine Insolvenz Forderung?
Hallo hätte Frage zur Rechnung eines Steuerberaters nach Insolvenzeröffnung
ich habe eine Rückfrage zu einer aktuellen Rechnung, da ich unsicher bin und nichts falsch machen möchte.
Mein Mann hat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.03.2025 Leistungen durch einen Steuerberater in Anspruch genommen (es wurden drei Lohnsteuerabrechnungen erstellt). Die Rechnung dazu – in Höhe von ca. 400 € wurde jedoch erst jetzt gestellt, obwohl mein Mann bereits mehrfach in der Vergangenheit danach gefragt hatte. Wurde gesagt wir bearbeiten noch.
Da die Leistungen eindeutig vor Insolvenzeröffnung erbracht wurden, gehe ich davon aus, dass es sich rechtlich um eine Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO handelt. Eine Zahlung durch uns wäre in dem Fall unzulässig und müsste über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
Es entsteht bei uns der Eindruck, dass die verspätete Rechnungsstellung möglicherweise bewusst erfolgt ist – möglicherweise um die Forderung außerhalb der Insolvenz geltend zu machen. Daher möchten wir auf Nummer sicher gehen und fragen Sie, wie wir korrekt vorgehen sollen: Müssen wir diese Rechnung selbst begleichen oder sollten wir sie an den Insolvenzverwalter weiterleiten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
1 Antwort
Ist eine Insolvenzordnung. Der Zeitpunkt der erbringend der Leistung ist maßgeblich.