Impressum - Name und Adresse vermeiden. Anwalt ins Impressum?

5 Antworten

Telemediengesetz (TMG)§ 5 Allgemeine Informationspflichten

Name und Anschrift sind Pflicht, dazu Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (eMail).

Du kannst jederzeit eine virtuelle Adresse "kaufen", das ist kein Problem und durchaus zulässig. Sie muss halt wirklich "ladungsfähig" sein.

Den Anwalt angeben geht nicht, weil die Person dann nicht stimmt. Die bist Du und niemand anders.

Der Sinn von einem Impressum ist ja, das man Namen und Anschrift der Person finden kann.
An deiner Stelle würde ich das auch machen, einfach weil es dann seriöser wirkt, d.h es könnte sonst von vornherein Betrug vermutet werden.

Leider kommst du nicht drumrum, deinen Namen und Adresse reinzuschreiben. Hast du nicht z.B. ein Büro oder Firmensitz, damit das nicht deine Privatadresse ist?

Wenn du nicht einmal ein richtiges Impressum angeben willst dann ist dein Unternehmen sowieso zum scheitern verurteilt.