Immernoch Unterhaltsanspruch?

2 Antworten

Eigentlich erlischt der Unterhaltsanspruch mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, eines Monatseinkommen über dem Mindesteinkommen... oder spätestens mit dem erreichen des 25 Lebensjahr...

jedenfalls war das so bei noch vor 5 Jahren bei meiner Tochter so... hatte die 2. Ausbildung erst mit 25 begonnen... da kam das freundliche BAFÖG-zu mir um den Unterhaltsanspruch einzufordern...

also ab zum Jobcenter und dort prüfen lassen.

m ü50

Hast du die erste Ausbildung abgeschlossen oder nicht? Wenn ja, steht dir kein Unterhalt mehr zu.

Wenn nein steht dir wieder Unterhalt zu, wenn du die neue Ausbildung anfängst und noch u 25 bist.

Für die Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungen steht dir nichts zu.