Immernoch Unterhaltsanspruch?
Guten Tag liebe Community,
ich wollte euch um (juristische) Hilfe bitten.
Ich möchte wissen, ob bei mir noch Unterhaltsanspruch besteht.
Meine Situation:
21 Jahre alt
Realschulabschluss 2021
Daraufhin Abiturversuch, abgebrochen nach 1.5 Jahren (31.01.2023)
01.08.2023 Ausbildung bei Autohaus
Ende Januar 2024 gekündigt
In der Zeit nur Minijob und Nebengewerbe
bis 27.08.2025 (Erzieher Bildungsgang am Berufskolleg)
So nun ist es so, dass zwischen der ersten und der zweiten Ausbildung 19 Monate liegen, was bedeutet die Übergangszeit ist überschritten. Laut recherche kann man diese lange Übergangszeit mit diversen Diagnosen (so Psyche) rechtfertigen. Ich habe auch welche von vor der ersten Ausbildung und auch welche in den 19 Monaten. Hilft mir das weiter um meinen Unterhaltsanspruch nachzuweisen oder meint ihr das Schiff ist gesunken?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus o. hatte eine ähnliche Situation.
Schönen Montag
2 Antworten
Eigentlich erlischt der Unterhaltsanspruch mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, eines Monatseinkommen über dem Mindesteinkommen... oder spätestens mit dem erreichen des 25 Lebensjahr...
jedenfalls war das so bei noch vor 5 Jahren bei meiner Tochter so... hatte die 2. Ausbildung erst mit 25 begonnen... da kam das freundliche BAFÖG-zu mir um den Unterhaltsanspruch einzufordern...
also ab zum Jobcenter und dort prüfen lassen.
m ü50
Hast du die erste Ausbildung abgeschlossen oder nicht? Wenn ja, steht dir kein Unterhalt mehr zu.
Wenn nein steht dir wieder Unterhalt zu, wenn du die neue Ausbildung anfängst und noch u 25 bist.
Für die Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungen steht dir nichts zu.