Im bewerbungsgespräch beleidigt und nicht genommen aufgrund meiner natonalität?
Ich habe mich im einzelhandel beworben und wurde eingeladen auf ein bewerbungsgespräch. Und als er dann die bewerbung vor ihm liegen hatte, stand bei staatsangehörigkeit kosovarisch. als er dann meinte 'Auch geflüchtet?' und dann meinte ich nur so 'nein?' und dann meinte er 'das er genug von albanern hat und warum ich mich hier bewerbe wenn es doch tausend andere unternehmen gibt die solche zurück gebliebenen menschen einstellen' ich bin aufgestanden und gegangen und ja das stimmt was ich hier erzähle. das ist gestern passiert könnte ich den Herren anzeigen???
5 Antworten
Theoretisch ja, praktisch nein. Theoretisch wäre Strafantrag wegen Beleidigung möglich (§ 185 StGB). § 130 StGB scheidet aus, weil das Merkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens nicht erfüllt ist.
Hinzu käme ein Verstoß gegen § 7 AGG, was z.B. die Forderung von Schadensersatz nach § 15 AGG ermöglichte.
Soweit die Theorie. Die Praxis: Du mußt es nachweisen können, aber das Gespräch fand mündlich und ohne Zeugen statt (bzw. vor Zeugen, welche für den Arbeitgeber aussagten). Selbst eine Aufzeichnung des Gesprächs, die selber strafbar wäre (§ 201 StGB), würde hier nicht als Beweis zugelassen werden. Keine Nachweisbarkeit, keine Verfolgbarkeit und kein Schadensersatz. Bedauerlich, aber wahr. Abhaken und nach vorne schauen.
Übrigens gehört Deutschland zu den Staaten, welche die Unabhängigkeit Kosovos anerkannt haben. Albaner ist entsprechend unangemessen.
Das wird durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geregelt.
Diese Angaben gehören sowieso nicht mehr in einer Bewerbung:
Staatsangehörigkeit, Nationalität, Geburtsort, Familienstand, Kinder, Religion, Eltern, Geschwister, Hobbies/Interessen usw.
Dazu zählt eigentlich auch Geburtsdatum und ein Bewerbungsfoto - kann man, ist aber kein muss.
Der Personaler darf nicht nach dem aussehen, Herkunft, Religion und anderen privaten und persönlichen Dingen ein Urteil bilden, sondern darf nur nach Qualifikationen urteilen und handeln.
In Deutschland darfst du alles anzeigen und muss auch alles aufgenommen und verfolgt werden - ob es durchkommt oder nicht spielt eine andere Rolle..
Und was der feine Herr gemacht hat, ist eine Straftat..
Du hast Zeugen? dann ist gut!
Nur ob die Angestellte aussagen wird? bezweifel ich.. Angst um den Job
Wird der Chef es zugeben? glaube ich nicht.. in dem Fall - Aussage gegen Aussage..
Aber wenn es tatsächlich stimmt - solltest du ihn anzeigen.. und wenn das nicht fruchtet einen großen Fass aufmachen - sich an die Presse wenden
Kann man den eventuell dafür anzeigen? -.- bestünde die Möglichkeit, würde ich das tun.
Wie ich sowas hasse. Nur weil man eine andere Herkunft hat. Obwohl man hier in Deutschland geboren ist wird man ausgegrenzt .😤
Wenn das stimmt, was du hier erzählst, dann lege diesen Herrn unter der Kategorie "Idiot" ab. In so einer Firma möchte man sowieso nicht arbeiten.
Es lohnt sich auch nicht, sich weiter über solche Leute zu ärgern. Ändern wirst du solche Typen eh nicht.