ILS Fernstudium staatlich anerkannt?
Hallo zusammen,
derzeit bin ich am Überlegen mich neben der Arbeit noch in meinem Themengebiet weiterzubilden.
Ich arbeite derzeit in einem mittelgroßen Unternehmen in der IT Abteilung und bin für Ecommerce, Onlineshops und Administration zuständig. Erhoffen würde ich mir Aufstiegschancen durch angelerntes Fachwissen.
Ich hab mir diesen Lehrgang bei der ILS rausgesucht, welche mir und meinen Interessen sehr zusagt; https://www.ils.de/fernkurse/it/internet-web-design/web-entwickler/.
Meine Frage; Wird diese Weiterbildung auch anerkannt oder ist diese Zertifizierung nur ein Dokument, welches belegt, dass ich mich privat mit dem Thema auseinander gesetzt habe? Der Kurs hat eine Staatliche Zulassungsnummer, aber bedeutet dieses, dass er mit ähnlich wie ein Kurs der IHK angesehen wird ?
Anhand der Infoseite entnehme ich, dass keine Schriftliche Abschlussprüfung (Bsp. bei der IHK) abgelegt werden muss für dieses Zertifikat.
Danke im Voraus.
1 Antwort
diese Zertifizierung nur ein Dokument, welches belegt, dass ich mich privat mit dem Thema auseinander gesetzt habe?
Genau das bedeutet es. Es ist eine institutsinternes Zertifikat; jedenfalls nichts, was staatlich anerkannt wäre. Das erkennst du auch immer an der Bezeichnung, die hinten in der Klammer steht. Hier als (ILS) und nicht beispielsweise (IHK).
Der Kurs hat eine Staatliche Zulassungsnummer, aber bedeutet dieses, dass er mit ähnlich wie ein Kurs der IHK angesehen wird ?
Nein. Diese staatliche Zulassungsnummer muss *jeder* Kurs bekommen, der als ein solcher Fernkurs angeboten wird. Das ist etwas Augenwischerei, wenn mit dieser Zulassungsnummer auch geworben wird, siehe hier:
In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Auch privatrechtlich organisierte Fernstudiengänge an privaten oder öffentlich-rechtlichen Hochschulen unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Lediglich öffentlich-rechtlich organisierte Fernstudiengänge, reine Selbstlernprogramme aus dem E-Learning-Bereich und reine Hobby-Kurse, die der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, sind davon ausgenommen. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die Zulassung von Fernlehrgängen. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss.
Quelle (und weitere rechtliche Informationen):
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernunterricht#Verbraucherschutz