ich muss Kontoauszüge beim AStA vorlegen, darf ich die schwärzen?

2 Antworten

Ja, das ist im allgemeinen üblich alles zu schwärzen, was nichts mit demjenigen zu tun hat, dem man den Kontoauszug vorlegt. Du kannst also alle anderen Vorgänge auf dem Auszug schwärzen und auch die Kontostände. Was ersichtlich sein muss ist halt der Kontoinhaber und der fragliche Vorgang mit Betrag und Datum.

Du darfst alles.

Ist nur die Frage, ob es sinnvoll ist.