Ich möchte mich noch einmal erkundigen und fragen, ob der Mieter im Recht ist. Könnte mir dabei jemand behilflich sein?
1 Antwort
Kleinreparauren sind nur für Sachen, die der Mieter selbst direkt in Gebrauch hat. Lichtschalter, Wasserhähne, Rollläden und ähnliches.
Reparaturen die Bausubstanz oder darüber hinaus gehende Installationen, Heizanlage oder ähnliches, gehören nicht dazu.
Weiterhin ist eine Berechnung einer Rechnung aus 2025 nicht in der Betriebskostenabrechnung 2024 abzurechnen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung