Ich habe eine gesetzliche Betreuerung kann ich trotzdem Vorsorgevommacht meines Vaters unterschreiben?
Hallo,
Mein Vater hat COPD im entstadium. Er wird palliativ Zuhause betreut. Das bedeutet er wird bald sterben. Jetzt reden wir von Vorsorgevollmacht. Seine beste Freundin und ich stehen drinnen. Die beiden haben sich gestritten. Wir wollen die Vorsorgevollmacht ändern. Ich würde alleine drinnen stehen, aber der Arzt vom palliativ Dienst meinte das die ungültig wäre, weil ich eine gesetzliche Betreuerung habe. Jemand ne Idee was wir machen können? Wäre diese dann ungültig? Könnte ich dann nicht entscheiden was mit ihm passiert?
Ich muss dazu sagen das ich ihn Zuhause Pflege. Das ich ihm Medikamente anreiche oder auch aufziehe und spritze.. Ich habe für ihn einen Pflegedienst besorgt. Ich führe Gespräche mit dem Palliativ Dienst. Mit der Krankenkasse. Mit dem stationären Hospiz.. Ich unterschriebe z.b auch die Apotheken sachen. Für den pflegedienst musste ich was unterschreiben.. Also ich mache alles was anfällt.. Wieso geht das jetzt, aber die Patientenverfügung wäre ungültig? Hä?
3 Antworten
Verbraucherberatungen können Dir da auch weiterhelfen.
Ich habe folgendes gefunden. Du bist ja geschäftsfähig, deshalb müsstest Du die Vorsorgevollmacht für Deinen Vater übernehmen können, aber rechtlich solltest Du Dich da absichern.
Alles Gute für Euch.
Wem kann ich eine Vollmacht erteilen?Sie können jede geschäftsfähige Person benennen. Mit der Vollmacht werden weitreichende Befugnisse übertragen. Wichtig ist dabei: Diese Befugnisse können auch missbraucht werden. Bevollmächtigen Sie deshalb nur Personen, denen Sie zu 100 Prozent vertrauen.
Tipp: Besprechen Sie mit den Bevollmächtigten die Vollmacht. Am besten unterschreiben die Bevollmächtigten ebenfalls die Vollmachtsurkunde.
dein Vater kann doch sicherlich noch unterschreiben .. und darauf kommt's an, auf den freien Willen
im übrigen brauchst du beides, Betreuungsverfügung und Vollmacht - das muß aber auch hinterlegt sein und werden , beim Notar zB .. sonst kann ha jeder kommen, und was auf den "Bierdeckel" schreiben , und Patientenverfügung bitte nicht vergessen
Ja sicher du bist ja nicht entmündigt durch die Betreuung. Die unterstützt dich ja nur.
Ohne Gewähr.