Ich arbeite im Ausland und wurde als Wahlhelfer bestimmt, kann ich ablehnen?
3 Antworten
Wenn besondere Gründe vorliegen, dann klar. Ein nicht oder nur schwer verschiebbare Aufenthalt im Ausland, kann bedingt durch dortige Verpflichtungen oder einen hohen Reiseaufwand sicherlich als Grund dienen. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser auch akzeptiert wird (musst du ggf auch belegen). Melde dich schnellstmöglich.
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Woher ich das weiß:Recherche
Einfach einen Zweizeiler hinschicken, das Du beruflich bis zum (Datum) im Ausland arbeitest . Sollte eine Bescheinigung des Arbeitgebers gefordert werden, so erhälst Du diese im Regelfall sehr zügig.
Und der Drops ist damit gelutscht.