Hotelgutschein einlösen -> Hotel verlangt Zuzahlung

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Ein Gutschein ist in der Regel 3 Jahre gültig. Wenn Nebenregeln bestehen, denke ich müsste dies auf dem Gutschein vermerkt sein. Da eurer aber pauschal auf eine Übernachtung ausgeschrieben ist ohne den Zusatz ... Zuzahlung bei Preisveränderung... sollte das Hotel ihn auch so anerkennen.

Steht auf dem Gutschein der Preis auch drauf (Wert), oder nur "für eine Übernachtung"... schon ein Unterschied. Und ist ein "Mindesthaltbarkeitsdatum" (gültig bis...) mit bei? Dann wäre es ein, falls überschritten, Entgegenkommen des Hotels, wenn sie den Gutschein, selbst mit Preisdifferenz, noch annehmen. Ich denke, dass man die Preisdifferenz zahlen muss, lerne allerdings gerne dazu...

Unter diesen Umständen würde ich mir schon aus Trotz das geld auszahlen lassen und woanders buchen. Keine Ahnung, wieviel Prozent Preissteigerung das sind, aber 20 € kommen mir doch arg viel vor.

mamaju66  21.09.2009, 15:19

kommt erstens auf´s Hotel an (bei Übernachtungen für z.B. 200 Euro sind 20 nicht wirklich viel), und zweitens kann man sich manchmal nix mehr auszahlen lassen (steht häufig im Kleingedruckten)..., Trotz hilft einem nicht immer wirklich weiter..., manchmal ist "freundlich weichkochen" besser (vielleicht ein kostenloses Frühstück als Ausgleich)...

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Kommt drauf an, wer den Gutschein ausgestellt hat und wie lange er gültig ist (wenn nichts drauf steht meist 3 Jahre). Und dann kommt's noch drauf an, ob drauf steht für 1 Übernachtung oder ein Betrag!

Schaut mal auf dem Gutschein nach, da müßte irgendetwas draufstehen mit Vorbehalt etc. Die Hotels sichern sich normalerweise bei Preiserhöhungen ab. Ja, dies wäre dann rechtens.