Hochschulwechsel aber gleicher Studiengang. Kann ich noch Bafög beziehen?
Hey Leute,
durch Krankheiten und zwei psychischen Diagnosen konnte ich meinen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester nicht abgeben und konnte mit diesem Grund sozusagen die Frist verlängern. Ich kann den Leistungsnachweis immer noch nicht abgeben und möchte die Uni wechseln. Noch beziehe ich bis ende März Bafög und müsste für den nächsten Bewilligungszeitraum einen neuen Folgeantrag in dem neuen Bundesland stellen. Was muss ich da alles abgeben? Zusätzlich auch das Exmatrikulationsschreiben von der alten Uni? Ich muss dazu sagen, dass ich innerhalb des Hochschulverbandes wechsle weil ich privat studiere und es der selbe Univerbund ist aber ein anderer Standort. Kann mir da jemand helfen wie meine Aussichten sind und was ich zusätzlich zu dem normalen Antrag abgeben muss?
2 Antworten
Nun, auch bei deinem Wechsel bleibt die Forderung nach dem Leistungsnachweis bestehen. Wenn dieser nicht vorgelegt wird, verlierst du deinen Anspruch auf BAföG, unabhängig von einem Hochschulwechsel.
Angenommen, mir wird eine erneute Verlängerung für die Vorlage des Leistungsnachweises nicht bewilligt, dann bekomme ich ja erstmal kein Bafög weiter, verständlich. Aber wenn ich den Leistungsnachweis dann ein Semester später mit einem erneutem Folgeantrag abgebe, könnte ich dann wieder Bafög bekommen? Also quasi mit einem Semster Förderungspause sozusagen.
Bei der Beurteilung, ob du weiterhin BAföG beziehen kannst, gibt es zwei Aspekte zu beachten: den Antrag und die Voraussetzungen für die Förderung.
1. Antrag: BAföG ist an die Ausbildung an einer bestimmten Hochschule gebunden. Bei einem Wechsel der Hochschule ist eine neue Antrag zu stellen, zusammen mit allen geforderten Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, etc.). Wenn es sich jedoch nur um einen anderen Standort innerhalb des Hochschulverbandes handelt, kann es sein, dass nicht alle Unterlagen neu eingereicht werden müssen. Das klärst du am besten direkt bei der BAföG-Stelle.
2. Voraussetzungen: Einmal attestierst du die bestehenden gesundheitlichen Probleme und die damit verbundene Studierfähigkeit. Zudem darfst du die Erforderliche Studienzeit für den neuen Studienort nicht überschreiten. Der Leistungsnachweis von 30 ECTS in den letzten zwei Semestern ist entscheidend.
Zusammenfassend: Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, ärztliche Atteste und neuer Antrag bei der BAföG-Stelle einreichen, anschließend klärst du mit der neuen Hochschule ab, ob du die gesundheitlichen Probleme für das neue Studium weiterhin attestarieren musst.
Danke dir für die schnelle Antwort. Ich weiß noch nicht mal, ob ich von der alten Uni eine Exmatrikulationsbescheinigung bekomme oder ob es ein direkter Übergang in den anderen Standort geht. Und muss ich dem alten Bafögamt Bescheid sagen, dass ich wechsle oder läuft das automatisch bei dem nächsten Bewilligungszeitraum?