Hallo, ich habe auch hEDS(sonst gings mir noch besser). Ich hab zwar nie ne Reha angefragt, aber EDS ist meines Wissens kein Grund für eine Reha. Ich hab mit vor 10 Jahren EDS-Morbus schwerkrank, gab niemanden mit Morbus der keine Reha beantragt. Ich hab es bis heute nie wieder beantragt.

EDS hat man, dagegen existiert keine Reha. Du brauchst eine Reha, weil du einen anderen schwerwiegenden Morbus hast. Reichlich Spenden sammeln um diesen Morbus zu bekämpfen (das Morbus bei mir ist heilbar, ich muss es nur vorraussichtlich der Rest meines Lebens regelmäßig angreiffen, sind nur einige Stunden pro Monat)

...zur Antwort

Viellicht könntest du eines bei Airbnb buchen. Da gibt es glaub ich keine Altersbeschränkung

...zur Antwort

Wichtig ist vor allem Selbstmotivation. Nur weil man jeden Tag in die Schule gegangen ist, bedeutet das nicht, dass man das Studium auch ohne weiteres meistern kann.

Ich würde allen Ersties empfehlen schon zu Anfang des Semesters die Vorlesung/Übungen zur Modulprüfung zu besuchen. So findet man leichter Zugang zu Prüfungen und kann sich ggf. von Kommilitonen abholen lassen, falls das wirklich mal nicht klappt.

Sich eine To Do Liste zu erstellen die man täglich bis abends abarbeiten möchte kann auch motivierend sein.

Ich wünsche dir viel Erfolg für dein Studium!

...zur Antwort

Hoffentlich nicht wie der letzte Shitcoin gehyped wurde...

Token die sich an Dogecoin orientieren haben keine Zukunft, der Hype der Herrscher Token Diskussion ist vorbei, sie sind wie die meisten token komplett nutzlos und generell nahezu bedeutungslos. Daher sind auch Investitionen in sie grundlegend fahrlässig, wenn man weiß wie kryptowährungen entstanden sind und wie lange der Hipe dolly ein wirklich....

...zur Antwort

Bei der Beurteilung, ob du weiterhin BAföG beziehen kannst, gibt es zwei Aspekte zu beachten: den Antrag und die Voraussetzungen für die Förderung.

1. Antrag: BAföG ist an die Ausbildung an einer bestimmten Hochschule gebunden. Bei einem Wechsel der Hochschule ist eine neue Antrag zu stellen, zusammen mit allen geforderten Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, etc.). Wenn es sich jedoch nur um einen anderen Standort innerhalb des Hochschulverbandes handelt, kann es sein, dass nicht alle Unterlagen neu eingereicht werden müssen. Das klärst du am besten direkt bei der BAföG-Stelle.

2. Voraussetzungen: Einmal attestierst du die bestehenden gesundheitlichen Probleme und die damit verbundene Studierfähigkeit. Zudem darfst du die Erforderliche Studienzeit für den neuen Studienort nicht überschreiten. Der Leistungsnachweis von 30 ECTS in den letzten zwei Semestern ist entscheidend.

Zusammenfassend: Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, ärztliche Atteste und neuer Antrag bei der BAföG-Stelle einreichen, anschließend klärst du mit der neuen Hochschule ab, ob du die gesundheitlichen Probleme für das neue Studium weiterhin attestarieren musst.

...zur Antwort