Bei der Beurteilung, ob du weiterhin BAföG beziehen kannst, gibt es zwei Aspekte zu beachten: den Antrag und die Voraussetzungen für die Förderung.
1. Antrag: BAföG ist an die Ausbildung an einer bestimmten Hochschule gebunden. Bei einem Wechsel der Hochschule ist eine neue Antrag zu stellen, zusammen mit allen geforderten Unterlagen (Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Leistungsnachweise, etc.). Wenn es sich jedoch nur um einen anderen Standort innerhalb des Hochschulverbandes handelt, kann es sein, dass nicht alle Unterlagen neu eingereicht werden müssen. Das klärst du am besten direkt bei der BAföG-Stelle.
2. Voraussetzungen: Einmal attestierst du die bestehenden gesundheitlichen Probleme und die damit verbundene Studierfähigkeit. Zudem darfst du die Erforderliche Studienzeit für den neuen Studienort nicht überschreiten. Der Leistungsnachweis von 30 ECTS in den letzten zwei Semestern ist entscheidend.
Zusammenfassend: Exmatrikulationsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, ärztliche Atteste und neuer Antrag bei der BAföG-Stelle einreichen, anschließend klärst du mit der neuen Hochschule ab, ob du die gesundheitlichen Probleme für das neue Studium weiterhin attestarieren musst.