Hochschulstart?
Guten Morgen,
mir liegt ein Angebot vor aber woher weiß ich ob ich nur eine Zusage habe die Wartesemester beinhaltet. Ich komme auf diese Frage, da letztes Jahr für mein Notendurchschnitt, der Studiengang nur mit Wartesemestern vergeben wurde.
Hat da jemand vielleicht Erfahrung damit ?
1 Antwort
Hi,
sobald das diesjährige Zulassungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Hochschule die Ergebnisse wieder auf der Homepage veröffentlichen. Der Tabelle kannst du dann entnehmen, ob dein Notenschnitt dieses mal für eine direkte Zulassung gereicht hat, oder ob du am Auswahlverfahren über Wartesemester teilgenommen hast.
Lg Susan
Sobald du dich an einer Hochschule immatrikulierst, sammelst du keine weiteren Wartesemester. Deine bereits angesammelten Wartesemester verfallen aber nicht.
Die Frage ob du aus den anderen Bewerbungsverfahren ausscheidest, hat mit den Wartesemestern nichts zu tun. Wenn du dich über Hochschulstart beworben hast, scheidest du immer aus allen anderen Verfahren aus, sobald du ein Angebot annimmst.
Wenn du dich direkt bei den Hochschulen beworben hast, kannst du das Angebot annehmen und dich immatrikulieren, ohne, dass dies Auswirkungen auf andere Bewerbungen hat. Du musst dich dann allerdings wieder exmatrikulieren, falls du z.B. im Nachrückverfahren doch noch in dein Wunschstudium rein gekommen bist.
Ok ich glaub ich hab es verstanden Danke für die Erklärung. Also ich hab bis jetzt keine Wartesemester gesammelt.
Kann man ich auch für ein Zulassungsfreien Studiengang bewerben und gleichzeitig ins Nachrückverfahren gehen? Ich weiß, ich denk du hast auf diese Frage teilweise schon eine Antwort gegeben. Wäre aber trotzdem super lieb wenn du darauf Antworten könntest. :)
Gern!
Wenn du bislang noch keine Wartesemester gesammelt hast, dann hast du auch nicht am Vergabeverfahren über Wartesemester teilgenommen. D.h. du bist definitiv über die Abiturbestenquote angenommen worden.
Als kleiner Exkurs noch mal die Erklärung was Wartesemester sind: Wartesemester sind alle Semester in denen du nach dem Erwerb deiner Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist. Man sammelt Wartesemester ganz automatisch und einmal gesammelte Wartesemester verfallen auch nicht wieder.
Zu deiner Frage:
Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) muss man sich i.d.R. nicht bewerben. Wenn man die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, stellt man den Antrag auf Immatrikulation und schreibt sich einfach ein.
Auf deine anderen noch laufenden Bewerbungen hat dies keine Auswirkungen. Du kannst (und musst!) dich wieder exmatrikulieren, wenn du dich umenstscheidest und dich in einen anderen Studiengang einschreiben willst. Man kann nicht an zwei Unis gleichzeitig für ein Erststudium immatrikuliert sein.
Viele Studierende wählen diesen Weg und schreiben sich in einen zulassungsfreien Studiengang ein, wenn sie in ihrem Wunschstudium im Nachrückverfahren auf eine Zulassung warten. Um dir Bürokratie zu ersparen solltest du diesen Weg aber nur wählen, wenn die Frist zur Immatrikulation für den zulassungsfreien Studiengang verstreichen würde, bevor du eine andere Zulassung hast. Wenn noch Zeit ist, dann warte einfach ab, ob die Zulassung für dein Traumstudium nicht doch noch rechtzeitig eintrifft.
Wenn du dich irgendwo immatrikulierst, musst du natürlich den Semesterkostenbeitrag bezahlen. Es wird allerdings von den Hochschulen unterschiedlich gehandhabt, ob du den gezahlten Semesterkostenbeitrag wieder zurückerstattet bekommst, wenn du dich wieder exmatrikulierst. Dabei kommt es u.a. darauf an ob du dich vor Semesterbeginn oder im laufenden Semester exmatrikulierst. Oftmals wird der Verwaltungskostenbeitrag nicht erstattet. Genaueres solltest du der Website der jeweiligen Hochschule entnehmen können.
Aber wenn ich jetzt das Angebot, annehme verfallen meine anderen Bewerbungen und ich möchte kein Wartesemester nehmen. Also ich weiß nicht vielleicht hab ich die Situation falsch beschreiben. Mir geht es jetzt darum wie ich über das Angebot herausfinde, ob es ein richtige Zusage ohne Wartesemester ist, für das kommende WiSe 2021/22 ?