Hitler Parolen im Auto?

2 Antworten

Im Privaten darf man sehr vieles machen. Aber "privat" ist nicht die Facebook-Gruppe mit 500 Mitgliedern und bei der Whatsapp-Gruppe mit 20 Mitgliedern bewegen wir uns in einem Graubereich, der oft genug auch schon zu Ungunsten des Beschuldigten ausgefallen ist.

Wenn das Lied nur für die Insassen des Fahrzeugs zu hören ist, bewegt man sich im legalen Bereich. Sogar wenn man das Lied während einer Polizeikontrolle laufen hat und die Polizisten es im Rahmen der Kontrolle hören, bewegt man sich in der Regel im legalen Bereich. Provozieren würde ich das aber nicht, weil ein schlecht gelaunter Polizist ungeachtet der Rechtslage erst einmal alle Register ziehen wird.

Fährt man mit Schrittgeschwindigkeit und heruntergelassenen Fenstern durch eine belebte Fußgängerzone und hat so ein Lied auf voller Lautstärke laufen, darf man getrost davon ausgehen, dass man sich strafbar macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Das kommt darauf an ob ihr das unter euch Gleichgesinnten macht, oder das Umfeld von euch hören kann. Aber davon abgesehen ist das ob nun so oder so völlig daneben.