Hilfe bei einem Effekt einer Yu-Gi-Oh Karte

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Also grundsätzlich sind die Antworten richtig.

Es kommt immer drauf an, wie der Effekt genau lautet. Wenn du ein Monster beschwörst, darf dein Gegner darauf reagieren... z.B. mit Raigeki-Brecher...

Beispiel 1:

Du beschwörst die Karte Trümmerdrache... der Effekt lautet: Wenn diese Karte als Normalbeschwörung beschworen wird: Du kannst 1 Monster mit 500 oder weniger ATK in deinem Friedhof wählen; beschwöre das gewählte Ziel als Spezialbeschwörung in die offene Angriffsposition...

Das bedeutet, dass es ein sogenannter Triggereffekt ist. Egal ob dein Gegner dein Monster zerstört oder nicht, der Effekt kommt sobald die Karte beschworen wurde. Das bedeutet auch wenn die Karte zerstört wird, würde im Falle des Trümmerdrachen ein Monster vom Friedhof aufs Spielfeld kommen. Sollte der Effekt natürlich annulliert werden, trifft das nicht zu ;) Also Ernste Warnung etc...

Beispiel 2:

Du beschwörst die Karte Einzelfeuerblüte... der Effekt lautet:

Einmal pro Spielzug kannst du 1 offenes Monster vom Typ Pflanze als Tribut anbieten, um 1 Monster vom Typ Pflanze als Spezialbeschwörung von deinem Deck zu beschwören.

Das "Einmal pro Spielzug" spielt keine Rolle aber es macht es deutlicher. Hier musst du den Effekt SELBER aktivieren... also wenn dein Gegner Raigeki-Brecher auf die Beschwörung von Einzelfeuerblüte ankettet, dann kannst du den Effekt nicht mehr aktivieren, weil es ja kein Schnelleffekt ist.

Hoffe das Hilft dir :D

Gruß Psyko

nerdyGamerArTIe  11.08.2018, 16:22

Frage: hat man denn nach der Beschwörung nicht noch Priorität? dachte nämlich so Effekte wie der von Einzelfeuerblüte oder Truppen im Exil ließen sich nicht mit z.B. Fallgrube aufhalten, da der beschwörende Spieler das Monster vorher noch tributieren kann...

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Grundsätzlich kann die Karte "Raigeki Brecher" eine Monsterkarte zerstören, aber deren Effekt nicht annulieren.

oh was die Reihenfolge von Effekten und die Tatsache dass Zerstören nicht das selbe wie Anulieren ist schon an Streits verursacht hat^^

In deinem Fall würde ich zwei verschiedene Effekte unterscheiden.

  1. Flippbeschwörung von z.b. "Menschenfresserkäfer" oder Beschwörung von "Gilford der Blitz" mit 3 Tributen. In diesem fall könnte dein Gegner das Monster nach der Beschwörung natürlich mit "Raigeki Brecher" zerstören aber seinen Effekt, der durch die bereits abgeschlossene Beschwörung ausgelöst wurde, nicht anulieren.

  2. Beschwörung eines Monsters mit einem Effekt, der wie der von z.b. "Pistolendrache" erst nach der Beschwörung von Hand aktiviert werden muss. Beschwörst du z.b. "Pistolendrache " und dein gegner aktiviert sofort seinen "Raigeki Brecher" kannst du den Effekt von "Pistolendrache" nicht noch schnell aktivieren. Nach meinem Regelverständis würde der Effekt aber ausgeführt werden wenn du ihn regelkonform aktivierst und dein Gegner dann seinen "Raigeki Brecher" benutzt um "Pistolendrache" zu zerstören. Wäre dann wieder Monster zerstört, Effekt aber nicht anuliert.

...meine aktiven Yugioh zeiten sind aber schon etwas her, korrigiert mich bitte wenns nicht stimmt