Guten Abend Ihr Lieben.
Wie die Überschrift bereits die Frage aufdeckt, möchte ich es aber dennoch bisschen näher erläutern:
Ich bin mit der Fachhochschule vor Gericht. Das Verwaltungsgericht hat bereits Anfang November für mich entschieden, da Sie der Meinung war, dass ich in der Klausur weder meine Anonymität aufgehoben und auch kein Täuschungsversuch begangen habe. Daraufhin gab die Fachhochschule eine Stellungnahme ab, dann mein Anwalt, daraufhin wieder die FH und letztlich wieder mein Anwalt. Jetzt habe ich mein Anwalt gefragt, wie weit das noch so geht und was der nächste Schritt sein wird. Daraufhin antwortete er, dass die Gegenseite die Gelegenheit bekäme, sich zu unserer Stellungnahme zu äußern. Geschieht dies nicht, wird ein Stillstand im Verfahren eintreten, der über viele Monate andauern kann. Irgendwann wird das Verwaltungsgericht die Sache terminieren, so mein Anwalt.
Das wäre jetzt meine frage; geht das jetzt nach Lust und Laune der FH, oder wie lange hat sie Zeit sich zu äußern. Letztendlich geht es hier auch um meine Zukunft. Ich kann doch nicht einfach auf deren Lust und Laune warten.
Wäre super, wenn mir jemand erklären könnte, wie man bei so etwas vorgeht. Super erfreulich, wenn sich die äußern würden, die mit so etwas oder ähnliches Erfahrung haben, noch besser, wenn wir Anwälte unter uns haben, die mich aufklären.
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Zeit.