Hausbesuch koste 50€- Unverschämt oder legal?
Ich hatte gestern Besuch vom Allgemeinmedziner weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht den Weg zur 2km entfernten Praxis geschafft hab. Nachdem er ca. 10min in meinen Hause verbracht hat (in den er mehr am Handy gespielt hat als zu schauen wie es mir geht) begleite ich ihn nach Haus und den Moment als ich entnervt die Tür öffnete meinte er noch er bekäme 50 € von mir die die Krankenkasse auch nicht ersetzet. Ich beschwerde mich weil 50€ im Ausbildungsjahr sehr viel für mich sind. Rechnete ihn stecke und Dieselpreis dazu kam die Personalkosten ich glaube ich kam bei einer Summe um 10 Euro raus. Jetzt meine fragen war das überhaupt rechtlich erlaubt oder kann ich mir das Geld wiederbeschaffen ?
Übrigens gab es keine Quittung !!
5 Antworten
Wenn du ihn noch zur Tür begleiten konntest, gab es sicherlich keine Veranlassung für einen Hausbesuch auf Kosten der Kasse. 50 € sind da ein fairer Preis.
Hausbesuche werden in den meisten Arztpraxen regelmäßig durchgeführt. Jeder niedergelassene Arzt hat die Pflicht, notwendige Hausbesuche bei seinen Patienten zu leisten.
Ob in Deinem Fall der Hausbesuch wirklich erforderlich war oder ein Gefälligkeitsbesuch - ´praktisch ist ein Hausbesuch nur dann erforderlich, wenn der Patient bettlägerig ist - kann ich nicht beurteilen.
Auf alle Fälle kommt mir die Summe von 50 € etwas überzogen vor. Vor allem "cash" ohne Rechnung!! Laß Dir von Deinem Arzt (nachträglich) eine Rechnung ausstellen (ist Dein gutes Recht) und gehe damit zu Deiner Krankenkasse und frage, ob die Leistung übernommen wird.
Ein Hausbesuch in der gesetzlichen Krankenversicherung kostet normalerweise nichts und die 50 Euro siehst Du mangels Quittung auch nicht mehr.
50 Euro bar auf die Kralle - hört sich eher nach Handwerker oder Putzfrau an und nicht so sehr nach Arzt... aber vielleicht hilft dir diese Tabelle:
https://www.iww.de/ppa/archiv/abrechnung-hausbesuche-korrekt-abrechnen-f30419
Deiner Krankenkasse melden.