Hat neuer Mieter ab 31. oder 1. des neuen Monats Anspruch auf Wohnung?
Weil vielleicht muss er seine Wohnung ja auch Ende des Monats zurückgeben.
5 Antworten
immer ab 1. des Monats...alles andere wäre Kulanz
idr ab dem 01.
aber das kann Vertraglich natürlich nach Belieben vereinbart werden
Ab Mietbeginn laut Mietvertrag.
Es ist Ermessensentscheidung des Vermieters.
Ich durfte fast ne Woche umsonst in der WG leben,weil mein Vorgänger früher ausgezogen ist
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ab 1. hat der Mieter Anspruch auf die neue Wohnung.
Ich selbst würde deshalb immer einen Monst doppelt mieten.
Da kann man sich zurücklehnen und sehr entspannt umziehen.