Hat neuer Mieter ab 31. oder 1. des neuen Monats Anspruch auf Wohnung?

5 Antworten

immer ab 1. des Monats...alles andere wäre Kulanz

idr ab dem 01.

aber das kann Vertraglich natürlich nach Belieben vereinbart werden

Es ist Ermessensentscheidung des Vermieters.

Ich durfte fast ne Woche umsonst in der WG leben,weil mein Vorgänger früher ausgezogen ist

Ab 1. hat der Mieter Anspruch auf die neue Wohnung.

Ich selbst würde deshalb immer einen Monst doppelt mieten.

Da kann man sich zurücklehnen und sehr entspannt umziehen.