Hat der Lehrer das Recht dazu?

1 Antwort

Das erste sollte mit dem Schulleiter oder dem Klassenlehrer geklärt werden, das klingt etwas übertrieben, je nachdem welche Seite was gemacht hat. Da musst Du aber nicht mit hin - Du bist ja nur der Freund.

Das zweite klingt eher nach "Und dann holst Du dir die Hausaufgabe und kopierst die ab." und nicht nach "Und dann holst Du Dir die Hausaufgabenvorlage vom Tobias, gehst zur Stadtbibliothek und kopierst das dort ab", also hat dein Freund vermutlich einfach keinen Kopierer. Das ist natürlich unpraktisch, dass er deswegen extra wohin muss, dennoch muss er (dein Freund) sich ja auch um seine Schulsachen kümmern. Ich bin mal in einen Copyshop gegangen und musste da 80 ct hinlegen, damit mir was ausgedruckt wird, aber das war es wert, da es darauf ne Note gab und am Vortag war der Drucker kaputt.

Lasse also Deinen Freund sein Zeug machen und rate ihm zum Schulleiter zu gehen, das sieht eher aus wie Schneckenpost, also Nachrichten drei mal hin und her getragen bis sich alles verformt hat.


NEONELIXIRY 
Fragesteller
 25.01.2024, 16:27

Das ist alles verständlich. Aber der Lehrer generell hat sehr oft mit Verweisen gedroht bei einem mal die Hausaufgaben zu vergessen. Es ist ja 1 mal und ich und mein Freund versuchen gerade zusammen heraus zu finden ob der Lehrer das darf. Und mit dem Kopierer meinte er es auch so. Er erklärte es mir als ich ihm die Frage stellte also von dem her.

0
HALLO78366  25.01.2024, 16:42
@NEONELIXIRY

https://www.bussgeldkatalog.org/schulverweis/#widerspruch_gegen_den_schulverweis_wann_ist_dies_moeglich

Du kannst auf jeden fall Einspruch dagegen einlegen, das scheint tatsächlich Bundesmäßig geregelt zu sein. Ich dachte immer, Verweise sind Ländersache...

Naja, wie schon geschrieben solltest Du das wohl morgen mit dem Lehrer und der Schule klären lassen und wenn nichts daraus wird, und die Situation doch so ist, wie beschrieben, dann kann sich dein Freund mal mit einem Anwalt unterhalten.

1