Blickwechsel 03. Februar 2023
Deine Fragen an einen jungen Jäger
Alles zum Blickwechsel

Hast du schonmal ein Tier aus Mitleid getötet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir Jäger dürfen Wild (dem Jagdrecht unterliegende Wildarten) aus der Laufbahn entnehmen, auch außerhalb der Jagd und Schonzeit, auch wenn es führend ist wenn:

  • es dringend erforderlich ist um im Sinne des Naturschutzes das Tier von Schmerz zu befreien

Jäger haben nach dem Recht keine Befugnis einen Wolf bei Verletzung zu erlösen, da er kein Wild ist und damit nicht im Aufgabenbereich der Jäger ist.

Rocon  21.11.2023, 18:15

Blöde Begründung

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Ich habe letztes Jahr einen schwer an Räude erkrankten Fuchs entnommen. Er tat mir wirklich leid, denn er sah entsetzlich aus. Diesen Winter habe ich ein Kitz erlegt, dass ich nach einem Autounfall lange nachgesucht habe. Es hatte zwei gebrochene Läufe. Auch hier hatte ich Mitleid, Er wäre voraussichtlich gut über den Winter gekommen und hätte auch auch zu einem jungen kräftigen Rehbock entwickeln können, wenn die Strasse nicht wäre. Wenn wir da als Jäger keine Regung wie Mitleid haben, wäre das doch merkwürdig. Emotionen sind immer dabei.

Verliernix  03.02.2023, 20:30

wer kümmert sich um angefahrene Tiere? Sind das Berufsjäger oder wer wird da gerufen?

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Denkschrift  03.02.2023, 20:47
@Verliernix

Passiert ein Wildunfall, meldet das der verursachende Fahrer im Idealfall der Polizei. Die Polizisten dürften das Wild auch erlösen, aber das passiert in der Realität nie. Jede Polizeistelle weiss, welcher Jäger welches Revier gepachtet hat. Also geht die Meldung an den Revierpächter raus. Er setzt sich entweder selbst ins Auto oder schickt einen seiner Mitjäger. Der Jäger setzt sich also ins Auto, nimmt Waffe und Hund mit und macht sich auf den Weg zum Unfallort. Dort sind manchmal noch die Polizei und der Unfallverursacher manchmal aber nicht mehr. Meist ist es dunkel. Lebt das Wild noch und ist schwer verletzt, muss es schnell und sicher erlöst werden. Wir nennen das auch abfangen. Auch hier muss natürlich auf Sicherheit geachtet werden (Waffe /Schuss /Verkehr /Umgebung absichern , habe ich Kugelfang, sind keine Personen im Gefahrenbereich). Ist das Reh flüchtig, wird es mit dem Hund gesucht, bis es erlöst werden kann. Das verletzte Wildtier soll einfach nicht stundenlang leidend im Todeskampf verbringen müssen, das gebietet der Tierschutz. Für das Ganze gibt es übrigens keinerlei Aufwandsentschädigung. Es ist ein Ehrenamt und gehört auch zu den Aufgaben von deutschen Jägern. Ich verstehe nicht, von welchen "Berufsjägern" Du immer sprichst. Ich jage schon einige Jahre, kenne etwa 250 Jäger persönlich, davon ist nur ein einziger ein Berufsjäger. Er verwaltet das Revier eines Adeligen.

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Meine eigene Katze. Sie wurde mit einem zu kleinen Schädel geboren und so begann ihr Gehirn von innen in dieses zu pressen. Dass hat immer wieder zu epileptischen Anfällen geführt. Es hat mir das Herz gebrochen, sie töten zu müssen. Ich habe sie mit der Spritze und mit einer Babyflasche aufgezogen, als ihre Mutter das kleine Verstieß... vielleicht hat diese schon gewusst, dass Luziel nicht zu retten war.