Hartz 4 momentan, könnte unabhängig im Online-Marketing-Sektor als Affiliate anbieten. Was muss ich neben dem Gewerbe anmelden haben für das JobCenter? Rat?

1 Antwort

"Ansprechen" brauchst Du das Jobcenter nicht darauf ;-)

Du mußt nach erfolgter Gewerbeanmeldung bzw. bei freiberuflicher Tätgikeit nach Mitteilung an das Finanzamt eine Änderungmitteilung dem Jobcenter einreichen und Dich entscheiden ob Du das hauptberuflich oder als Minijob machen willst. Das wird das Jobcenter wissen wollen.

Man kann auch als Minijobber selbständig bzw. freiberuflich tätig sein.

neugierirw 
Fragesteller
 10.05.2020, 12:43

Oh super. Werde ich beherzigen. Dankeschön !!!!

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TomBocca  11.05.2020, 11:02
@neugierirw

Also, wenn ich es richtig verstanden habe willst du dich Selbstständig machen?! Wenn das der Fall ist musst du sehr wohl das Jobcenter vor der Gewerbeanmeldung informieren, insbesondere wenn Du deine Leistungen weiterhin erhalten willst bzw. wenn Du evtl. sogar noch einen Zuschuss für deine Gründung bekommen möchtest!

Die Gewerbeanmeldung gehört zu den letzten Dingen bei deiner Gründung. Vorab sollten wichtige Punkte geklärt werden wie z.B.

  • welche Versicherungen brauchst Du
  • gibt es Fördermittel
  • Buchhaltung/Steuern
  • Tragfähigkeit
  • Kapialbedarf
  • etc.

Wenn Du im Bezug von ALG II bist können sogar die Kosten zur Vorbereitung zu 100% vom Jobcenter übernommen werden

Infos unter:

https://beraterstudio.de/gefoerderte-gruendungsberatung/

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