Handy verkauf?

2 Antworten

Das ist jetzt schwer was dagegen zu tun da es kein Vertrag gibt aber versuch mal freundliche mit ihr zu reden weil es sonst schwer werden kann.


LukasK02 
Fragesteller
 30.03.2024, 13:24

Das habe ich schon versucht aber dann wurde ich beleidigt

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Natali102  30.03.2024, 15:02
@LukasK02

Ich weiß das dass was ich gleich sage verboten ist aber du könntest das Gespräch aufnehmen also wo sie zu giebt, du könntest es mal versuchen

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Der Kaufvertrag ist natürlich gültig auch wenn er nur mündlich war.

Dies zu Beweisen ist vieleicht nicht einfach.

Fordere Sie schriftlich auf Hand zu bezahlen mit Frist von 14 Tagen und Leite danach ein Mahnverfahren ein. Kostet dann auch ca 30 Euro und später Kosten Für Kontopfändung und Gerichtsvollzieher aber du hast 30 Jahre Zeit alles zurück zu fordern.

Wenn Sie allerdings Einspruch erhebt musst du vorher wissen ob du dann ein Zivilverfahren was deutlich teurer ist anstreben willst oder eben 30 Euro in den Sand setzt und alles vergisst.


Augustiner68  30.03.2024, 12:45

Ohne was schriftliches , kann man da gar nichts machen.

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Christiangt  30.03.2024, 12:50
@Augustiner68

Klar kann man da was machen. Wenn Sie dumm ist legt Sie beim Mahnverfahren nichtmal Wiederspruch ein und der Fragesteller bekommt für 30 Euro einen Titel Ohne viel Aufwand und Ohne was Beweisen zu müßen. Hab Ich schon 2 mal so gemacht und 2 mal keinen Wiederspruch. Man kann im Antrag auch ankreuzen ob man bei Wiederspruch direkt ein Zivilverfahren anstreben will oder nicht, wenn man sich Unsicher ist ob man genug Beweise und Aussagen hat die diesen Vertrag Beweisen kreuzt man halt nein an und hat eben erstmal 30 Euro Verlust.

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LukasK02 
Fragesteller
 30.03.2024, 13:27

Ich weiß nicht was ein Zivilverfahren ist aber es ist doch theoretisch egal ob der Kaufvertrag gültig oder ungültig ist weil das Handy doch in ihrer Obhut ist auch wenn sie es nicht mehr kaufen will oder ?

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Christiangt  30.03.2024, 13:32
@LukasK02

Ja kann auch Unterschlagung sein wenn Sie es nicht mehr rausgeben will.

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