Handy in der Schule?

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Kann man an und für sich gar nicht ohne Weiteres verbieten. Solange es nicht das Sozialgefüge stört oder den Unterricht wüsste ich nicht, wie ein semi-öffentlicher Raum wie eine Schule da rechtskonform vorgehen will um das zu unterbinden.
Man kann natürlich qua Hausordnung gewisse Regelungen treffen, aber hier geht die Schule dann meiner versierten Meinung nach dann zu weit.

Und: Wie sollen sie an einer Schule denn den Inhalt deiner Hosentasche wahrnehmen? Durchsuchen dürfen die dich ohne Einwilligung (ggf. deiner Eltern) niemals.

Was sicherlich zulässig ist,ist das Handy als Disziplinarmaßnahme vorübergehend wegzunehmen, wenn damit unmittelbar der Unterricht gestört wird opder z.B. bei Lernstandskontrollen und Klassenarbeiten damit geschummelt wird.
Dann muss es aber am Ende des Unterrichts(tages) auch wieder herausgegeben werden.
Schließlich ist auch seit aufkommen der Handys als Massenprodukt immer weniger die Chance, z.B. bei Unterrichtsausfall qua Telefonzelle den Eltern bescheid zu geben etc. vorhanden. Und auch um Notfall sind die Dinger einfach wichtig, um Hilfe oder Eltern ggf. schnell erreichen zu können.
Dass die Schule vielleicht nicht möchte, dass ihr in der Pause da rumdaddelt oder - wie es leider ja immer wieder mal vorkommt - irgendwelche "Mobbing-Filmchen" aufnehmt sollte man natürlich dann mal bedenken und sich selbstredend dann entsprechend benehmen. Aber nur den reinen Besitz eines Handys schon zu sanktionieren ohne konkreten Zusammenhang mit einem Fehlverhalten ist definitiv weit über's Ziel hinaus, übergriffig und rechtlich wohl auch mindestens grenzwertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich habe zeitweilig als Lehrer (IT) gearbeitet

Nichtbeidir1210 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 23:13

Ich finde ja auch, dass das Handy nicht im Unterricht benutzt werden sollte! Aber ich bin jetzt zehnte Klasse und die unteren Klassen dürfen komischerweise das Handy in der Hosentasche haben und wir als zehnte Klasse nicht Weil sonst gibt’s Verweis Ich finde auch nicht, dass es geht wegen nur, dass man es in der Hosentasche hat sollen mal meine Eltern mit der Lehrkraft drüber sprechen?

LordofDark1981  13.10.2024, 23:15
@Nichtbeidir1210

Würde ich zumindest mal so anregen. Im Zweifel halt mal den Klassen/Schülersprecher darum bitten, im Namen aller da mal zu intervenieren, insbesondere wenn da Unterschiede zwischen den Schülern auch noch ein Thema sind. Die müssten dann ja schon sehr gut begründet werden, damit sie haltbar sind.
Verbote für sich bringen ja auch nichts. Nachvollziehbare Erklärungen führen zu Verhaltensänderungen. Und die sollten dann schon mal abgeliefert werden.

Halte das insgesamt für ziemlich schräg irgendwie. An der Berufsschule an der ich mal tätig war wurden die Dinger im Unterricht sogar teilweise eingesetzt. Aber so unterscheiden sich halt die Schulen dann.

Ich finde ein Handyverbot unnötig und nicht mehr zeitgemäß. War nur von der 1 bis zur 8. Klasse an komischen Schulen, wo man es in der Pause nicht nutzen durfte. Da wurde es einem aber höchstens für eine Schulstunde abgenommen und in der Freistunde durfte man es nutzen. Ab der 9. hatte ich so einen Unsinn nicht mehr.

bei mir an der Schule ist es so das man von der 5 bis zur 11 sein Handy nicht benutzen darf auf dem Schulgelände. Wir dürfe; es aber in den Taschen haben. Wer mit dem Handy erwischt wird dem wirds abgenommen aber nur wenn man es benutzt. Nach der sechsten Stunde kann man es bei den Lehrern abholen. Nach drei mal Abnahme werden die Eltern benachrichtigt und Mann muss eine Strafarbeit schreiben.

Von so strengen regeln habe ich noch nicht gehört und dass es hört sich so an als Würden die Lehrer eure Taschen durchsuchen was illegal ist ohne eher Einverständnis oder das eines Elternteils.


LordofDark1981  13.10.2024, 23:21

Strafarbeiten sind übrigens auch nicht zulässig, selbst wenn man sie als "Sonderaufgaben" umdeklariert. So Scherze wie "dreimal die Hausordnung abschreiben" sind einfach nicht mehr zulässig.
Selbst Nachsitzen ohne konkreten Bezug zu einem Unterrichtsversäumnis oder nicht gemachten Hausaufgaben ist schon sehr grenzwertig, da das ein Eingriff in die Freiheit des Schülers ist, in den die Eltern einwilligen müssen. Will heißen: Geht nur mit Zustimmung der Eltern, wenn entweder Hausaufgaben zu Hause nicht erledigt werdenund die dann eben in der Schule bearbeitet werden sollen oder wenn konkret schuldhaft versäumter Unterricht nachgeholt werden muss (z.B. nach Unterrichtsausschluß wegen Störungen etc.).