Hallo ich habe einen hausverbot ihn müller gehabt aber bin wieder rein gegangen was kann passieren?

4 Antworten

Wenn dich keiner persönlich erwischt hat, dann wird dir sehr wahrscheinlich nichts passieren.

Denn niemand wird dich wohl nur aufgrund von Video Überwachungsaufnahmen erkennen und anzeigen. Möglich ist dies, aber eher unwahrscheinlich.

Dennoch hast du dich des Hausfriedensbruch nach 123 StGB strafbar gemacht.

Nach Erlangung der Kenntnis deiner Tat hat Müller 3 Monate Zeit, dies zur Anzeige zu bringen.

Zwar ist Hausfriedensbruch nur mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe deklariert - gehört also zu den "harmloseren" Straftaten - , dennoch ist es unklug, eine Strafanzeige so leichtfertig zu provozieren!

Halte dich zukünftig an das Hausverbot! Geh zu Rossmann oder DM .

Wurdest du beim Hausfriedensbruch erwischt, dann gibt es - wie bei Strafsachen allgemein üblich - viele Faktoren, die die Härte der Strafe bestimmen.

Zum Beispiel wie groß der Zeitraum zwischen dem aussprechen des Hausverbots und des begangenen Hausfriedensbruch war.

Hast du den Hausfriedensbruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Hausverbots begangen, dann ist die Justiz nicht wirklich gut auf dich zu sprechen.

Weil das dann einfach dreist ist. Hausfriedensbruch ist nie in Ordnung. Aber wenn man wenige Tage nach Erteilung eines Hausverbots wieder in den Laden spaziert, dann ist das schon ziemlich frech!

Dann kommt es noch auf dein Alter, deine Vorstrafen ( hier gerade auch gleichgelagerte, also vielleicht schon mal Verstöße gegen Hausverbote ), deine Reue usw. an.

Wenn du nicht vorbestraft bist und Reue zeigst, also auch gestehst und das schon im Vorfeld - zum Beispiel bei der Polizei persönlich oder per Brief - , dann kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld nach 153 StPO einstellen.

Sollte es zur Verhandlung kommen, würde es entweder eine richterliche Verwarnung, wenige Sozialstunden oder eine ( sehr ) geringe Geldstrafe geben.

Vielleicht auch eine Woche Jugendarrest. Kommt wie geschrieben auf die Umstände, deine Vorstrafen, dein Alter usw. an.

Im schlimmsten Fall ist das Hausfriedensbruch.

Möglich und wahrscheinlich ist eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen § 123 StGB, also Hausfriedensbruch.

Ja, eine Anzeige wegen Hausfiredensbruch zum Beispiel