Hallo ,ein freund musste sein Handy bei der Polizei abgeben. Darauf sind Videos , Bilder die mich beim Konsum von Gras zeigen und Chatverläufe was droht mir?

6 Antworten

Hallo,

der Konsum von Betäubungsmittel ist erstmal nicht verboten - wobei es natürlich schwierig ist, zu konsumieren ohne zu besitzen.. der Besitz hingegen ist strafbar...

Wenn in den Chatverläufen irgendwas von Handel steht, liegt der Verdacht nahe, dass du "erwirbst" oder "veräußerst". In dem Fall würde es Ermittlungen bzgl. deinen Personalien geben und ggf. beim zuständigen Richter eine Hausdurchsuchung beantragt werden.

Ansonsten wird es die Kollegen vermutlich weniger interessieren, bzw. sie werden kaum viel Ermittlungsenergie darauf verschwenden, dich ausfindig zu machen.

Der Grund ist eben, dass bei einem reinen Konsum bzw. der Besitz von Betäubungsmittel, welche für den Eigenbedarf gedacht sind, die meisten Verfahren eingestellt werden.

Sollte es (wider Erwarten) zu Ermittlungen gegen dich kommen, bist du Beschuldigter eines Strafverfahrens. Wenn du Minderjährig bist, müssen darüber deine Erziehungsberechtigten informiert werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt, welche entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren - ggf. gegen Auflagen, meist der Zahlung eines geringen Geldbetrages - einstellt.

Zudem wird ein Abdruck an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt, welche dir ggf. den Erwerb einer Fahrerlaubnis zunächst untersagen und du erst Drogentests ablegen musst.

Nur wie gesagt, wenn du rein beim konsumieren abgebildet bist und es keine Hinweise darauf gibt, dass du mit Betäubungsmittel Handel treibst, wird alles was ich oben geschrieben habe kaum eintreten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Ich will dich nicht verunsichern, aber da kann einem schonmal der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen und damit eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.
Du bekommst sehr sehr wahrscheinlich eine Anzeige wegen Drogenbesitz. Ob diese eingestellt wird entscheidet der StA

Domiso 
Fragesteller
 22.09.2016, 02:53

Aber hab mittlerweile gelesen das Videomaterial usw nicht als Beweismittel zugelassen sind ? Und ich selbst hab nie gedealt oder so , wenn dann selbst mal für mich geholt damals. Und das mit der Hausdurchsuchung ok die können sie machen da ich nichts zu verstecken hab. Mir geht es da eher um das Rechtliche :) 

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anobi86  22.09.2016, 04:31
@Domiso

StPO §244 

Also wenn es der Wahrheitsfindung dient werden in manchen Fällen Fotos und Videos als Beweismittel zugelassen. 

Aber in erster Linie gehts eigentlich für die Polizei dabei um Hinweise die bei der Ermittlung hilfreich sind.

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Geierdoodl  22.09.2016, 08:23

Bitte halt die Fresse wenn du dich nicht auskennst mein gott

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sollte glaub nix passieren, außer du hast halt sowas wie "bring mir morgen die 10 Gramm Gras mit " aber man verwendet ja eigentlich immer so Wörter wie " bring das zeug zum naschen mit ", und wenn man dich sieht wie du rauchst in einem Vidio kann man auch sagen dass war Tabak :D. Vidios dürfen die glaub eh nicht als Beweismittel gegen dich verwenden.

Tja, wer ist denn auch so dumm, sich bei illegalen Handlungen noch ablichten zu lassen. Jetzt ist eigentlich alles möglich, je nachdem was auf den Bildern bzw. im Chat tatsächlich zu sehen bzw. lesen ist.

Kann sein, daß die Polizei gar nichts tut...

Kann sein, daß sie dich wegen Besitz von BtM beschuldigt und vorlädt...

Kann aber auch sein, daß im Hintergrund (d)eine Hanfplantage zu sehen ist und morgen früh das Rollkommando klopft...

Wenn Du noch nicht deinen ganzen Grips weggekifft hast, dann wäre JETZT der Zeitpunkt, weitere Beweise verschwinden zu lassen...

Domiso 
Fragesteller
 22.09.2016, 03:02

Vielen dank für die außerordentlich nette Antwort ;) ich nehme längere Zeit nichts mehr und mein Verstand ist definitiv noch nicht weggekifft ;) auf den Videos bin ich mit ihn zu sehen beim Rauchen und wie wir das Gras in der Hand halten. Und in den Chatverläufen geht es um Anfragen ob was geht oder nicht. Und darum wo geraucht wird. 

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anobi86  22.09.2016, 04:23
@Domiso

Ach immer erstmal locker bleiben. 

Kann passieren das du eine Vorladung von der Polizei bekommst zur Zeugenaussage (Wegen deiner Anfrage ob was geht oder nicht) . Da musst du garnicht erscheinen.Würde ich auch nicht machen weil da reitet man sich und den Kumpel/Dealer höchstens noch mehr rein. Wenn es um große Mengen ging wird aber eine Vorladung zur Aussage folgen von der Staatsanwaltschaft und darauf musst dann reagieren. Vielleicht auch eine HD aber da meintest du ja das es kein Problem wäre weil du ja nix da hast. 

Hoffe mal auf einen guten Ausgang für dich ;)

mfg

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Wenn du nur kiffst und man keine angebaute Hanfpflanze oder so sieht ist das ok. Das Konsumieren von Cannabis ist erlaubt, der Anbau und der Besitz allerdings nicht.