Haftung in der Arbeitswelt?

4 Antworten

Der Mitarbeiter muss die Folgen einer Fehlentscheidung nicht tragen. Vermutlich wird sein Chef, der schlecht kontrollierte, angemeckert werden und könnte eine Rüge an den Mitarbeiter weitergeben.

Davon abgesehen haftet für Fehler bzw. für Schäden immer das Unternehmen, für welches der Mitarbeiter tätig ist.

nanfxD  08.09.2020, 20:39

Stimmt doch gar nicht

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Das ist meist als unternehmerisches Risiko einzuordnen. Finanziell wird es den Verursacher normalerweise nicht treffen. Es wäre aber denkbar, dass beispielsweise ein Geschäftsabschluss nicht getätigt werden kann und die erhoffte Provision dann auch nicht ausgezahlt wird.

Oder der Mitarbeiter hat bewusst oder unter Drogeneinfluss etwas beschädigt, dann wäre auch eine finanzielle Beteiligung denkbar.

Aber wegen der üblichen simplen Blödheit, der jeder mal unterliegt, wird man nicht belangt.

Haftung des AN gegenüber dem AG:

  • leichte Fahrlässigkeit --> keine Haftung
  • mittlere bis grobe Fahrlässigkeit --> prozentuale Haftung
  • Vorsatz --> volle Haftung

gar nichts, es sei denn, dem Mitarbeiter kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden