Habt ihr auch oft Probleme wo ihr eure Drohne starten wollt?
Ich hab mir vor einem Jahr eine Drohne von DJI gekauft ( DJI Mini 3 pro ). Hab den Drohnenführerschein gemacht, meine Drohne gekennzeichnet und versichert. praktisch alles was nötig ist um in der EU Drohnen fliegen zu dürfen. Trotzdem fast überall treffe ich wütende Menschen an mit denen ich dann ins Gespräch komme weil sie denken ich würde ihr Anwesen oder anderes aufnehmen. Wollte deswegen zum üben vom fliegen extra weit weg von Menschen gehen. Aber selbst auf den abgelegensten Stellen waren alle 800 Meter ein Bauernhaus oder Fußgänger die dann auch wieder neugierig oder auch wütend geworden sind. Manchmal lerne ich auch interessierte Menschen kennen und erkläre ihnen gerne die Technik aber meist eben nur Menschen die sich unwohl dadurch fühlen und gleich die Polizei rufen. Wie ist es bei euch ?
3 Antworten
Ist leider ein gängiges Problem in Deutschland. Selbst wenn man mitten in der Pampa ist, muss man damit rechnen dass sich jemand durch Lärm gestört oder warum auch immer beobachtet oder in seiner Privatsphäre verletzt fühlt.
Kommt bei mir aber glücklicherweise nicht so oft vor, viele sind eher interessiert oder ignorieren es.
Natürlich darfst du nicht Privatgelände Filmen
Auch keine Öffentliche Plätze oder Veranstaltungen
Natürlich auch keinen Stand ....
Sollte man dies nicht beim Drohnenführerschein lernen ?
Vielleicht wäre es besser gewesen sich vorher zu erkundigen anstatt erstmal so ein Ding zu kaufen
Aber nicht wenn du dabei Andere ohne deren Zustimmung filmst, oder störst
Stimmt, außer bei Veranstaltungen oder wenn die Menschen nicht erkennbar sind. Drohne fliegen lassen bedeutet aber auch nicht automatisch filmen.
Über Menschenmengen ist natürlich auch ohne Filmen ein Problem
Sie müssen Flüge über Menschen jedoch auf ein Minimum reduzieren. Bei Drohnen der Klassen C3 und C4 müssen Sie einen Abstand von 150 Metern zu besiedelten Gebieten und mindestens 30 Metern zu Menschenansammlungen einhalten. Auf der EASA-Website finden Sie alle unsere Infografiken zu Drohnen.
Drohnen von 250 bis 499 Gramm.
Piloten solcher Drohnen müssen zusätzlich die Flugregeln der Unterkategorie A1 beachten. Danach ist nicht nur der Überflug von Menschenansammlungen verboten, sondern auch der Flug über (einzelne) „unbeteiligte Personen“
Schön, wie du googlen kannst, Gerd. Leider erst, nachdem du Spekulationen in deine Antwort geschrieben hast.
Wieso Spekulation?
Im übrigen hättest du selbst genauso Google benutzen können
Aber jetzt verstehe ich warum du Probleme hast deine Drohne fliegen zu lassen 🤦Wieso Spekulation?
Du hast mehrere Orte genannt, die man angeblich nicht filmen darf, was falsch war.
Im übrigen hättest du selbst genauso Google benutzen können
Muss ich nicht. Ich habe das Wissen erlangt, als ich meine Lizenz gemacht habe.
Aber jetzt verstehe ich warum du Probleme hast deine Drohne fliegen zu lassen 🤦
Habe ich nie gesagt. Du verwechselst mich mit dem Fragesteller.
Eine Menschenansammlung ist laut meiner Theorie Prüfung die ich gehabt hatte aber erst eine Ansammlung wenn es so viele Menschen sind das man sich kaum noch frei bewegen kann.
Wenn du meinst
Bei mehr als zwölf Menschen ist regelmäßig von einer Menschenansammlung auszugehen. Drohnen dürfen Menschenansammlungen nur unter bestimmten Auflagen überfliegen oder in deren Nähe betrieben werden. Um den Versicherungsschutz der Drohnen Haftpflicht nicht zu gefährden, sind diese Auflagen unbedingt einzuhalten
Bei mir hat sich noch nie jemand beschwert, nur interessiert.
Natürlich darf man öffentliche Plätze, Veranstaltungen und Strände mit Drohnen filmen. Nur Veranstaltungen darf man nicht ohne weitere Berechtigungen überfliegen.
Das Fliegen am Strand oder auf öffentlichen Plätzen ist jedoch nicht untersagt.