Habt ihr auch oft Probleme wo ihr eure Drohne starten wollt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist leider ein gängiges Problem in Deutschland. Selbst wenn man mitten in der Pampa ist, muss man damit rechnen dass sich jemand durch Lärm gestört oder warum auch immer beobachtet oder in seiner Privatsphäre verletzt fühlt.

Kommt bei mir aber glücklicherweise nicht so oft vor, viele sind eher interessiert oder ignorieren es.

Bei mir hat sich noch nie jemand beschwert, nur interessiert.

Woher ich das weiß:Hobby – Drohnenpilot

Natürlich darfst du nicht Privatgelände Filmen

Auch keine Öffentliche Plätze oder Veranstaltungen

Natürlich auch keinen Stand ....

Sollte man dies nicht beim Drohnenführerschein lernen ?

Vielleicht wäre es besser gewesen sich vorher zu erkundigen anstatt erstmal so ein Ding zu kaufen


Tefal40  30.06.2023, 06:23

Natürlich darf man öffentliche Plätze, Veranstaltungen und Strände mit Drohnen filmen. Nur Veranstaltungen darf man nicht ohne weitere Berechtigungen überfliegen.
Das Fliegen am Strand oder auf öffentlichen Plätzen ist jedoch nicht untersagt.

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NackterGerd  30.06.2023, 09:01
@Tefal40

Aber nicht wenn du dabei Andere ohne deren Zustimmung filmst, oder störst

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Tefal40  30.06.2023, 09:15
@NackterGerd

Stimmt, außer bei Veranstaltungen oder wenn die Menschen nicht erkennbar sind. Drohne fliegen lassen bedeutet aber auch nicht automatisch filmen.

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NackterGerd  30.06.2023, 09:54
@Tefal40

Über Menschenmengen ist natürlich auch ohne Filmen ein Problem

Sie müssen Flüge über Menschen jedoch auf ein Minimum reduzieren. Bei Drohnen der Klassen C3 und C4 müssen Sie einen Abstand von 150 Metern zu besiedelten Gebieten und mindestens 30 Metern zu Menschenansammlungen einhalten. Auf der EASA-Website finden Sie alle unsere Infografiken zu Drohnen.

Drohnen von 250 bis 499 Gramm.

Piloten solcher Drohnen müssen zusätzlich die Flugregeln der Unterkategorie A1 beachten. Danach ist nicht nur der Überflug von Menschenansammlungen verboten, sondern auch der Flug über (einzelne) „unbeteiligte Personen“
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Tefal40  30.06.2023, 10:04
@NackterGerd

Schön, wie du googlen kannst, Gerd. Leider erst, nachdem du Spekulationen in deine Antwort geschrieben hast.

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NackterGerd  30.06.2023, 10:10
@Tefal40

Wieso Spekulation?

Im übrigen hättest du selbst genauso Google benutzen können

Aber jetzt verstehe ich warum du Probleme hast deine Drohne fliegen zu lassen 🤦
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Tefal40  30.06.2023, 16:49
@NackterGerd
Wieso Spekulation?

Du hast mehrere Orte genannt, die man angeblich nicht filmen darf, was falsch war.

Im übrigen hättest du selbst genauso Google benutzen können

Muss ich nicht. Ich habe das Wissen erlangt, als ich meine Lizenz gemacht habe.

Aber jetzt verstehe ich warum du Probleme hast deine Drohne fliegen zu lassen 🤦

Habe ich nie gesagt. Du verwechselst mich mit dem Fragesteller.

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AlbertSalzstein 
Fragesteller
 06.08.2023, 14:21
@NackterGerd

Eine Menschenansammlung ist laut meiner Theorie Prüfung die ich gehabt hatte aber erst eine Ansammlung wenn es so viele Menschen sind das man sich kaum noch frei bewegen kann.

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NackterGerd  06.08.2023, 14:26
@AlbertSalzstein

Wenn du meinst

Bei mehr als zwölf Menschen ist regelmäßig von einer Menschenansammlung auszugehen. Drohnen dürfen Menschenansammlungen nur unter bestimmten Auflagen überfliegen oder in deren Nähe betrieben werden. Um den Versicherungsschutz der Drohnen Haftpflicht nicht zu gefährden, sind diese Auflagen unbedingt einzuhalten
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