Haben wir trotzdem das Recht wenn der Automat zerquetschte Dosen oder beschädigte Pfandflaschen nicht annehmen möchte das Pfandgeld zu erstatten?

7 Antworten

Die Erstattung des Pfandgelds für beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen (Flaschen oder Dosen) ist laut Verpackungsgesetz für den Händler kein Recht (!) sondern eine Pflicht (!) - auch wenn der Rücknahmeautomat die Annahme verweigert. Es muß aber noch erkennbar sein, daß für die Dose/Flasche jemals Pfand in Deutschland gezahlt wurde.

Die Erstattung des Pfandgelds für beschädigte Mehrwegflaschen (Mehrwegdosen gibt es ja nicht) wird vom Händler zu Recht abgelehnt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja

Du kannst dann an der Kasse um dein Pfandgeld bitten. Die Läden sind dazu verpflichtet dir dein Geld zu erstatten, da du die 25 Cent bezahlt hast , und dich somit lediglich dazu verpflichtet die Flasche ,Dose ,etc. zurück zu bringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IMHO und IANAL solange das Logo und der Barcode erkennbar sind ja

Ja. In dem Fall geht man mit der beschädigten Dose/Flasche zur Kasse und gibt sie dort ab.