Habe ich das Recht auf einen eigenen Arbeitsplatz?
Hallo zusammen. Mache gerade die Ausbildung zum Kaufmann für Groß und Außenhandel. Ich bin im ersten Lehrjahr.
Ich war zuerst in der Logistik und bin jetzt in der Einkaufsabteilung. Bin seit dieser Woche im Einkauf und habe leider immernoch keinen eigenen Schreibtisch geschweige Computer. Musste diese Woche die ganze Zeit nur zugucken, wie andere Kollegen arbeiten. Habe gerade erfahren, dass ich für die kommende Woche immernoch in der Einkaufsabteilung bin und mir wurde noch nicht gesagt, wann ich einen eigenen Arbeitsplatz bekomme. Der Ausbildungsbetrieb ist eigentlich dazu verpflichtet, mir die Betriebsmitteln zur Verfügung zu stellen oder ? Da ich eine kaufmännische Ausbildung mache, benötige ich logischerweise einen Schreibtisch und Computer. Bin ich im Recht oder Unrecht und was kann ich machen ?
5 Antworten
Die müssen Dir vllt nen Zugang im Netzwerk geben, aber keinen eigenen Tisch oder PC. Idealerweise solltest Du an anderen Geräten Dich nach Anleitung zurecht finden. Bspw mit SAP oder vergleichbarer Software.
Ich habe gerade eine kaufmännische Umschulung hinter mir und bis aufs Home Office, die Wird, Excel & SAP Kurse hatten wir in der Umschulung keinen Zugang zum Rechner.
Und, wenn Du noch NULL theoretisches Fachwissen hast, zerschießt Du möglicherweise (sensible) Kundenstammdaten.
ABER Frage doch einfach, ob Du bspw mal eine Excel Tabelle mit Preiskalkulation variabel zusteuerbaren Rabatten und Skonti erstellen darfst, die dann auf eine Excel Inventarliste zugreift und diese verändert.
P.S. Klingt nach spanisch mit düdvietbamesischem Akzent? Dann brauchst Du (noch) keinen Rechnerarbeitsplatz.
Moin,
Das kommt auf die Randbedingungen an. Letztendlich gehört es auch zu deiner Ausbildung an einem Schreibtisch zu arbeiten. Ob das unbedingt in jeder Abteilung sein muss und ob es in deinem Ausbildungsmodell Sinn macht ... kann ich anhand deiner Ausführungen nicht ermessen. (z.B. kann es sein, das du wesentliche "Mechanismen" in einer Ausbildungseinrichtungen lernst ...)
A) Sprich es bei deinem Arbeitgeber/Betriebsrat an. (Es muss ja auch jemanden geben, der deine Ausbildung leitet!)
B) Du kannst sicherlich auch bei der IHK oder der HWK nachfragen. (Je nachdem in welchen Bereich deine Ausbildung zählt!)
Ich würde das in deiner Anfangsphase nicht als besonders dringend empfinden. Allerdings spätestens im 2. Lehrjahr solltest du einen haben, denn nur wenn du selbst arbeitest kannst du entsprechende Arbeitsweisen lernen!
Grüße
Du kannst in deiner Ausbildung froh sein wenn man nett zu dir ist und dir was beibeingt.
Alles andere sind extras.
Weniger ie Regel.
Da ich eine kaufmännische Ausbildung mache, benötige ich logischerweise einen Schreibtisch und Computer.
Nein. Wieso? Warum ist das so logisch?
Wenn Du einen Arbeitsauftrag bekommst, für den Du einen Computer benötigst, dann solltest Du einen bekommen.
Ein Recht auf einen Arbeitsplatz gibt es nicht.