Hab eine Frage zu der einen Seite ob sie echt ist oder nicht Procollect gmbh die Seite mein ich?
Weil ich von denn eine email bekommen das ich was bezahlen soll von einer Seite die es seit Monaten nicht mehr gibt und jetzt weiß ich nicht weiter was ich machen kann sie dunn mich unter Druck setzen
5 Antworten
Hey dude,
mir ging es genauso – Inkasso-Schreiben von ProCollect GmbH, angeblich wegen einer Jahresmitgliedschaft auf einem Dating-Portal, auf dem ich vor Ewigkeiten mal einen "Free-Account" hatte (und mir aber zu 1.000 % sicher bin, dass ich KEIN Abo abgeschlossen habe). Das Portal existiert mittlerweile auch nicht mehr, die Seite ist down.
So ein Schreiben klingt erstmal beängstigend, aber keine Panik. Hier kommt Klartext (sorry für den Umfang – aber wenn ich einmal dabei bin, dann richtig):
🕵️ Was die machen:- Sie fordern Geld für ein angeblich „automatisch verlängertes Abo“, oft von Portalen, die inzwischen gar nicht mehr online sind.
- In den AGB steht wohl irgendwo etwas zur Abo-Verlängerung, aber: ohne klare Bestätigungsmail und Hinweis auf Zahlungspflicht ist das rechtlich wertlos.
- Und jetzt das Beste: In meinem Fall hatten die nicht mal meinen Realnamen oder meine Adresse – nur meinen alten Benutzernamen, meine Stadt und ’ne Wegwerf-Mailadresse.
- Ohne deine echte Identität können sie gar nichts tun (allerdings weiß ich nicht, wie es in deinem Falle aussieht. Also, ob sie auch nur deinen damaligen Benutzernamen, oder deinen bürgerlichen Klarnamen in dem Schreiben angegeben haben).
- Und selbst wenn sie mehr Daten hätten: In Deutschland ist laut § 312j BGB ein Online-Vertrag nur gültig, wenn du deutlich auf Kosten hingewiesen wurdest (Hier ist von der sogenannten Buttonlösung die Rede).
- Du musst keinen Cent zahlen, solange kein echter Vertrag + Nachweis vorliegt.
- Nicht voreilig zahlen!
- Nicht einschüchtern lassen – die Drohungen mit Gericht oder SCHUFA sind meistens nur Druckmittel.
- Wenn du willst, kannst du widersprechen, aber selbst das ist in vielen Fällen nicht nötig – besonders, wenn sie nicht mal deinen Bürgernamen haben.
- Dennoch gilt: Das hier ist keine Rechtsberatung! Wenn du dir unsicher bist, sprich mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Ich habe zusätzlich den Text des Inkassoschreibens analysiert und die eine oder andere fragwürdige Passage entdeckt. Bock? Here we go:
1. „Aufgrund der Akteneinsicht kommen wir zum Beschluss, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung einer Zivilklage gegeben sind.“
👉 Klingt beeindruckend, ist aber völlig nichtssagend. „Akteneinsicht“ heißt hier: Sie haben ihre eigenen Unterlagen angesehen. Der „Beschluss“ hat keine juristische Bedeutung – ein Inkassobüro kann keinen rechtsgültigen Beschluss fassen, nur ein Gericht.→ Reine Drohkulisse.
2. „Die dazu erforderlichen Schritte haben wir bereits vorbereitet.“
👉 Soll Druck machen, ist aber rechtlich irrelevant. „Vorbereitet“ bedeutet nicht, dass tatsächlich Klage eingereicht wird.
3. „Bevor es aber soweit kommt, möchten wir nochmals an Ihre Einsicht appellieren.“
👉 Klassischer moralischer Appell, der den Empfänger als uneinsichtig darstellen soll.
4. „Denn falls Ihr Gläubiger sein Recht mit Hilfe der Gerichte durchsetzen muss, hat das nur Nachteile für Sie!“
👉 Und hier wird’s richtig herrlich: „Ihr Gläubiger“? – Als hätte ich mir höchstpersönlich einen netten Gläubiger angelacht, dem ich freiwillig Geld schulde. 😂 Zu gütig, zu gütig. 🙏
Korrekt müsste es heißen: „unser Gläubiger“ – so entlarvt sich der Text als unprofessionell zusammengeschustert und alles andere als rechtssicher.
5. „Die Kosten des Verfahrens sind - auch im Verhältnis zur Höhe der offenen Forderung - hoch. Sie können sich unnötige Auslagen sparen, wenn Sie sich jetzt zur Bezahlung entschliessen!“
👉 Erzeugt Angst vor „hohen Kosten“. Aber: Wer zu Unrecht verklagt wird, muss nichts zahlen, wenn die Klage abgewiesen wird.
6. „Einträge im Betreibungsregister schmälern Ihre Kreditwürdigkeit. Immer mehr Unternehmen der Schweiz prüfen heute die Bonität ihrer Kunden, bevor sie Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern!“
👉 Faktisch korrekt: Ein Eintrag kann sich auf die Kreditwürdigkeit auswirken, das ist richtig. Aber ein Eintrag ins Betreibungsregister ist in der Schweiz ohne Gerichtstitel möglich, jedoch kann man diesem Eintrag widersprechen. Außerdem wird er schnell bedeutungslos, wenn keine Berechtigung der Forderung vorliegt.
7. „Wenn das Verfahren mit einem Verlustschein für den Gläubiger endet, kann er seine Forderung dennoch jederzeit von neuem geltend machen.“
👉 Ein „Verlustschein“ entsteht nur, wenn ein Verfahren schon komplett durchgezogen wurde und der Schuldner nicht zahlt – extrem selten bei solchen Mini-Forderungen. Reine Panikmache.
8. „Die einzig gute Lösung, mit der Sie definitiv einen Strich unter die Angelegenheit ziehen können, ist deshalb die Bezahlung.“
👉 Klassisches Erpressungs-Vokabular. Es gibt selbstverständlich andere „gute Lösungen“ – zum Beispiel die Forderung bestreiten.
9. „Die Gelegenheit dazu räumen wir Ihnen gerne ein: Verwenden Sie bitte den angehängten Einzahlungsschein, um den offenen Betrag bis zum 10 Tage und in voller Höhe zu begleichen.“
👉 Unprofessionell formuliert: „bis zum 10 Tage“ ist grammatikalisch falsch (es müsste z.B. heißen „innerhalb von 10 Tagen“ oder „bis zum 10. [Datum]“). – einen angehängten Einzahlungsschein gabs bei mir by the way auch nicht, der ist während der Zustellung offenbar abhanden gekommen. Vorher habe ich noch einen Rechtschreibfehler entdeckt. Aber hatte keinen Bock, jetzt zu ausführlich zu werden.
🛑 Analyse-Fazit: Das ist offenbar ein mit heißer Nadel gestricktes Drohschreiben, das eher nach einem Praktikanten im Panikmacher-Seminar klingt als nach professionellem Inkasso. Das hätte ich damals in der 7. Klasse besser formulieren können. Es trieft nur so vor schlecht zusammengesetzten Textbausteinen, schiefen Formulierungen und halbgaren Drohungen, die juristisch keine echte Substanz haben.
Tipp an die Macher: Vielleicht einfach mal einen Lektor engagieren – oder wenigstens jemanden fragen, der sich damit auskennt, bevor ihr versucht, Leute mit Rechtschreibfehlern und Logikpatzern zu beeindrucken. Wäre ’ne Win-win-Situation: Ihr wirkt schlauer, wir haben weniger zum Schmunzeln. 😉
👊 Mein Fazit:Das ist ’ne miese Masche, die auf Angst basiert und ich finde es eine riesengroße Sauerei! Aber: Wenn du nicht gerade mit echtem Namen & Adresse einen klaren Vertrag abgeschlossen hast, haben die nichts gegen dich in der Hand.
Lasst euch nicht unterkriegen – oder, wie Goethe es schon perfekt auf den Punkt gebracht hat:
„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“
So, genug getippt. Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen damit helfen. Ich verkrieche mich jetzt wieder und lese meinen Faust weiter. ❤️
Schönes Wochenende und euch noch viel Spaß im Netz ✌️
Guten Morgen alle miteinander, bin in der ganzen Sache auch mit drin und verfolge die E-Mails die ich selbst bekomme sowie was hier so geschrieben wird.
Gestern habe ich Mal wieder eine E-Mail bekommen, von der angedrohten Zivilklage nichts mehr in der E-Mail. Generell ist die neue E-Mail sehr knapp gehalten nur ein Detail hat sich verändert.
Dieses Detail ist die Iban Adresse, auf einmal steht in der neuen E-Mail eine ganz andere.
Davor war es immer die LT123250085909676058
Jetzt ist es auf einmal CH060839189763905180 1
Die sind wohl über die Zeit auf die Idee gekommen das es irgendwie komisch wirkt wenn ein Schweizer Unternehmen Geld nach Litauen haben will und haben das jetzt angepasst woraufhin sie die nächste Runde der abzocke starten.
Damit wollte ich nun auch meinen Senf dazu geben und damit noch schöne Tage.
Wenn jemand was von dir will, dann kommt das per Post. Dann solltest du auch reagieren.
So Abzocker E-Mails oder SMS oder was auch immer kann man normalerweise ignorieren.
Ich würde die Nummer sperren und bei der Bundesnetzagentur melden. Genau das gleiche für die E-Mail Adresse.
Mache bei der Seite der Verbraucherzentrale den Inkasso-Check!
Wichtig: Hier bekommst du keine rechtlich verbindliche Auskunft.
Hole Dir im Zweifel Rat bei einem Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale.
Kannst du dich an die nächste Verbraucherzentrale wenden. Wie gesagt richtige Forderungen kommen per Post und nicht per Mail.
Und an eine litauische Bankverbindung würde ich erst recht nicht überweisen wenn der Gläubiger in Deutschland sitzt.
Das ist fake von oben bis unten würde ich vermuten.
Wurde mich sehr interessieren was dabei raus gekommen ist, ich habe auch bekommen aber scheint keine sagt was darüber.
zu dem ist der Seite etwa 2 Monaten nach meine angebliche Abo Abschluss von Internet entfernt worden, für mich ist das eine Verlags Bruch ( wenn eins überhaupt abgeschlossen wurde )fehlende Leistung oder Ersatz ist eigentlich Kündigungs bzw.Rücktritt Grund. Mann Bezahlt nicht für etwas das nicht existiert.
viele Grüße Bob
In Deutschland tätige Inkassounternehmen müssen im Rechtdienstleistungsregister eingetragen sein. Dies ist bei ProCollect GmbH nicht der Fall. Da die IBAN auf Litauen verweist spricht vieles für Fake-Inkasso. Seriöse Unternehmen würden nie eine solche Bankverbindung nennen. Das riecht nach Betrug.
Heute hab ich noch ein Schreiben von denn bekommen bin jetzt in Zivil drin ich 10 Tage soll ich es bezahlt haben sonst werden sie denn nächsten Schritt machen oh man habe alles probiert am Anfang Widerspruch gemacht haben nicht drauf geachtet und so und jetzt hab ich Zivil bekommen
Am besten mit www.inkasso.de Kontakt aufnehmen und denen den Vorfall schildern oder besser gleich Anzeige bei der Polizei stellen.
Hab ja die schon angeschrieben kommt seit gestern noch Nix das Inkasso.de
Inzwischen hat inkaaso. de auf seiner Seite vor dem Unternehmen gewarnt: https://www.inkasso.de › newsdetail › vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender
Danke ich hab es gewusst das das Schreiben bisl so komisch rüber kommt und so
Ok ok ich hatte schon so ein gewissen gehabt das es eine Masche ist und so zum Glück habe ich es nicht bezahlt aber danke für denn Hinweis
Gerne. Ferner ermittelt ein seriöses Inkassounternehmungen immer die Adresse des angeblichen Schuldners. Ein Inkassoschreiben mit "Sehr geehrte Damen und Herren" zu beginnen ist schon selten dämlich.
Ja ich hab mir es ja auch gedacht sowas schreibt doch keiner sondern sehr geehrter Herr ……. Aber nicht Damen und Herren
Sowas ähnliches hatte ich letztes Jahr Dezember auch und so und jetzt das noch mal das kommt echt Mega komisch rüber finde ich und was ich da gelesen habe mit Drohung das kommt schon bisl komisch vor das hab ich damals das selbe ja auch gehabt
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnte bisher kein Zahlungseingang zu der beigefügten Forderung verzeichnet werden.
Sollte der ausstehende Betrag nicht unverzüglich beglichen werden, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Bei Nichtzahlung der Forderung entstehen Ihnen weitere Kosten.
Unsere Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber:
IBAN: LT123250085909676058
SWIFT-Code: REVOLT21
Sollte die Zahlung inzwischen erfolgt sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: und das hab ich bekommen und die Rechnung dazu aber denn Kontoinhaber hab ich raus gedan hier aber es kommt bisl blöd rüber mit sehr geehrte Damen und Herren und so schon bisl komisch oder was meinst du ?