Grundstücksgrenze Rheinland-Pfalz?
Wir möchten eine Verschönerung einer Hauswand auf unserem Grundstück vornehmen.
Diese graue, kaputte Hauswand stellt zum Teil die Grenze zum Nachbarschaftsgrundstück her und gehört zu einem Gebäude des Nachbarn. Müssen wir ihn um Erlaubnis fragen, wenn wir diese Scheunen-Hauswand auf unserer Seite hell streichen möchten? Es ist auf seinem Grundstück die linke Seite. Ich glaubte, dass es immer die rechte Seite eines Grundstückes ist, für die man als Eigentümer zuständig ist. Und die linke Seite obliegt dem Nachbarn.
weiß hier jemand wie das in Rheinland-Pfalz geregelt ist?
3 Antworten
Ja ihr müsst ihn fragen weil es sein Eigentum ist und nirgendwo ist der Nachbar für die Hauswand zuständig
Bin ich mir garnicht so sicher, ich möchte es genau wissen, und da muss es doch ein Baugesetz geben, die das besagt, wie es geregelt ist. Diese Hauswand einer Scheune steht haargenau auf der Grenze zu unserem Grundstück.
Da muss es doch eine feste gesetzliche Regelung geben.
Diesen Unsinn mit rechter und linker Seite kannst Du mal gleich vergessen.
Das Gebäude ist Eigentum des Nachbarn und Feierabend. Du hast dich in keinster Weise daran zu vergreifen.
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, ist mit dem Nachbarn zu reden, ob ihr die Hausseite auf eigene Kosten malern dürft.
Dazu gehören neben den Materialkosten natürlich auch die Rüstkosten, die für Euch anfallen.
Und selbstverständlich muß der Nachbar dann auch grundsätzlich mit dem gewählten Farbton überhaupt einverstanden sein.
Sperrt er sich komplett, könnt ihr nichts machen.
Das weiß ich leider nicht, aber wenn Ihr freundlich fragt und dabei nichts an seinem Gebäude kaputt macht profitiert er ja davon.
Wenn er also kein totales Ekel ist wird er das schon erlauben.
Leider ist er ein rumspringendes Rumpelstilzchen und sehr eklig. Ich möchte vor dem Gespräch mit ihm wissen, wie das Gesetz der Bauordnung in RLP ist.