Gilt die polizeiliche und generelle Gleichbehandlung auch in Österreich und der Schweiz?
In Deutschland ist es so, dass Polizisten bei einer Durchsuchung von einem Mensch einer Gleichbehandlung verpflichtet ist. Das bedeutet, dass Männer nur von Männern und Frauen nur von Frauen durchsucht werden dürfen. Gleiches müssen auch Sicherheitsleute/Wachleute beachten. Gilt diese Regelung auch in Österreich und der Schweiz?
3 Antworten
Ja außer die person zieht zb die jacke ausdann darf diejacke aich eine person vom anderen geschlecht durchsuchen. Und neperson vom anderen geschlecht kann auch veröangen dass der verdächtige aussacklt
Ja.
Die körperliche Durchsuchung, das Abtasten von Personen ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Person, die außer bei Gefahr im Verzuge oder einer schweren Straftat immer gleichgeschlechtlich zu erfolgen hat.
Ausnahmen sind, wenn die zu durchsuchende Person Waffen oder Sprengmittel mitführen könnte und ein gleichgeschlechtlicher Polizeibeamte nicht zugegen ist, die Anforderung zum Ort unverhältnismäßig wäre.
In SEK Lagen ist die Gefahr die von der Person ausgeht höher zu bewerten als der Eingriff in die Grundrechte des polizeilichen Gegenüber.
BV Schweiz:
Art. 8 Rechtsgleichheit1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.