Gilt der Riesenbärenklau als invasive Pflanzenart?
Ist ein Grundstücksbesitzer verpflichtet, den Riesenbärenklau zu bekämpfen?
4 Antworten
Invasiv: ja
Verpflichtet zu bekämpfen: nein
Je nach Region sollte man ihn aber zumindest melden wenn man ihn wo sieht. Wir im Wienerwald sind zb von den Bundesforsten aufgefordert worden, Sichtungen zu melden. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu - auch wenn die Meldung im eigenen Interesse liegt.
Der Riesenbaerenklau ist sehr invasiv. Bestaende sind bei der Gemeinde ( Umwelt, Gruenflaechenunterhalt), Landkreis (Untere Naturschhtzbehkerde zu melden UND um baldmoeglichste Beseitigung zu erwirken.
Die Gesetzesvorgaben bezueglich der Bekaempfung koennen regional unterschiedlich sein.
Wegen moeglicher starker Vergiftungserscheinungen der Haut - auch bei Nichtberuehrung - ist eine Eigenbekaempfung NICHT zweckmaessig
Invasiv ja, vernichten wäre gut, sollte aber von Fachpersonen gemacht werden aufgrund des Giftes
Ja, und ja. Man sollte zumindest die Pflanze entfernen, denn es ist nicht ganz ungefährlich