Ghusl ungültig?

1 Antwort

As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Schwester hier ist eine Fatwa (Rechtsurteil):

Frage:
Manchmal bemerke ich einige Blutstropfen, nachdem ich Ghusl aufgrund meiner monatlichen Periode vollzogen habe, die ihre normale Lände von fünf Tagen gedauert hatte. Dies geschieht genau nachdem ich Ghusl vollzogen habe. Danach kommt nichts mehr.
Soll ich meiner fünf tägigen Periode folgen und ignorieren, was danach auftritt und damit fortfahren zu beten und zu fasten?
Oder sollte ich diesen Tag auch als einen Tag meiner Periode betrachten und nicht beten und fasten.
Derart tritt nicht immer auf, nur ungefähr alle zwei oder drei Zyklen.
Antwort:
Wenn das, was nach dem Waschen herauskommt, entweder gelb oder braun ist, wird es nicht (als Menstruation) beachtet und nach denselben Regelungen behandelt wie Urin. [1]
Wenn es sich aber deutlich um Blut handelt, wird es als Teil der Periode angesehen und Sie müssen Ghusl wiederholen, aufgrund dessen, was Umm Atiyya (radiAllahu anhu), eine der Gefährtinnen des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: 
„Wir betrachteten gelblichen oder bräunlichen Ausfluss als Nichts [2], nachdem wir uns (von der Menstruation) gereinigt hatten.“ (Al-Buchari 1/426)
Scheikh bin Baz, rahimahullah
Fataawa al-Mar´ah – 49. Frage
[1] D.h.: Es muss aus der Kleidung gewaschen werden und die Person muss nach derartigem Ausfluss Wudu vollziehen.
[2] D.h.: „Nicht als Menstruation“
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Unterricht bei Sheiks und Selbststudium

acsar0 
Beitragsersteller
 09.02.2025, 08:57

Jazakallahu Khayran wa Barakallahu Feek !!