ghusl noch gültig?b?

2 Antworten

Das Urteil für jemanden, der vergessen hat, ein Glied bei der Ghusl (der großen rituellen Ganzkörperreinigung) zu waschen

Frage:

Wenn ich mich von der Dschanaba (dem Zustand der großen rituellen Unreinheit nach dem Geschlechtsverkehr oder Samenerguss) gereinigt habe, mich dann aber nach einigen Stunden daran erinnere, dass ich den Bereich um den Anus herum, nicht die Anusöffnung selbst, sondern diesen Bereich nicht gewaschen habe. Muss ich dann die Ghusl wiederholen? Insbesondere weil ich vor der Ghusl die Notdurft verrichtet hatte, d.h. das Wasser hatte diesen Bereich und andere Stellen berührt, als ich mich von der Unreinheit des Urins reinigte. Es war jedoch nicht meine Absicht, die rituelle Reinigung für die Ghusl der Dschanaba zu vollziehen. Und wenn jemand vergisst, den Bereich hinter den Ohren oder unter den Achselhöhlen zu waschen, was soll er dann tun?  

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segnungen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten. Des Weiteren:

Die Fortsetzung (al-Muwalah) bei der Ghusl ist nach der Mehrheit der Gelehrten Sunna. Die Hanafiten und Schafiiten sehen die Fortsetzung als Sunna bei der Wudu' (der kleinen rituellen Reinigung) und der Ghusl an. Die Hanbalis halten sie bei der Wudu' für verpflichtend, bei der Ghusl jedoch für Sunna. Bei den Malikiten ist die Fortsetzung sowohl bei der Wudu' als auch bei der Ghusl verpflichtend, fällt aber bei einer Entschuldigung wie dem Vergessen weg.

Folglich muss derjenige, der bei der Ghusl der Dschanaba vergessen hat, ein Körperglied zu waschen, bis eine längere Unterbrechung stattgefunden hat, dieses Glied waschen und dabei die Absicht (Niyyah) erneuern, es zu waschen. Mehr ist von ihm nicht gefordert. Seine Ghusl ist gültig. Sollte er jedoch vor dem Waschen des vergessenen Gliedes bereits Gebete verrichtet haben, so muss er diese wiederholen, da sie in unreinem Zustand stattgefunden haben. Für weitere Informationen zur Frage der Fortsetzung bei der Ghusl siehe Fatwa Nr. 136321. Es reicht nicht aus, das vergessene Glied vor Beginn der Ghusl zu waschen, da die Absicht eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Ghusl ist.  

Und Allah weiß es am besten.

https://www.islamweb.net/ar/fatwa/137289/حكم-من-نسي-غَسل-عضو-في-غُسل-الجنابة

Kazuma6 
Fragesteller
 01.04.2024, 04:04

diggah bist dus ouro

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es ist nicht verpflichtend eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten oder wudu zu nehmen [Shurunbulali, Maraqi al-Falah]

Wenn also etwas ausgelassen wurde (mit Sicherheit, denn Zweifel werden ignoriert), wäscht man einfach diesen Bereich, und es ist nichts weiter erforderlich.

in diesem Falle ist dein Ghusl also gültig.