Gewerbeummeldung für Pop Up Store?
Hallo, wir sind drei Parteien, die einen Pop Up-Store für einen Monat eröffnen möchten: Ein gemeinnütziger Verein und zwei Kleinunternehmer. Reichen da die bereits eingetragenen Gewerbe oder muss etwas um- oder neu angemeldet werden? Danke euch!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbeanmeldung
Wenn ihr den Store gemeinsam führen wollt, dann müssen alle 3 Parteien ein Gewerbe als GbR zu dieser Betriebsanschrift anmelden. Der Zusammenhang wird durch Angabe in Feld 1 "GbR mit X + Y" hergestellt. Schon bestehende Gewerbe haben damit nichts zu tun, da eine andere Betriebsstätte und eine andere Rechtsform gegeben sind.
Der gemeinnützige Verein sollte vorsichtig sein, dass er über diese Aktion nicht seine Gemeinnützigkeit riskiert...
Woher ich das weiß:Berufserfahrung