Gewehrleistung in Anspruch nehmen und defekte Ware zerstören?
Hallo, hab ein kleines Problem mit was ich mich nicht identifizieren kann.
Ich habe bei einem Händler Küchen Utensilien gekauft die nicht billig waren. Nach ca. zwei Monaten ist in dem einen ein Harrriss entstanden somit tropft das Öl langsam durch. Habe den Verkäufer angeschrieben und die haben es auch eingesehen das diese Ware defekt ist, mir wurde versichert das ich durch die Reklamation einen neue Ware bekomme.
Nun meldet sich der Verkäufer und verlangt von mir das ich die defekte Ware mit einem Edding gut sichtbar markiere und mit einem Hammer kaputt schlagen muss, erst dann würde ich ein neues bekommen...
Iat das so üblich? Hat jemand solche Erfahrungen schonmal gemacht?
Da ke schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Eine Gewehrleistung kann sicher schon aufgrund der Waffengesetze problematisch werden.
Ansonsten kannst Du die Ware exakt in dem Zustand belassen, wie sie jetzt ist und sie so zwecks Reklamation auf Retour geben. Solange die Gewährleistungspflicht des Verkäufers Bestand hat und die Ware nicht durch Dein Eigenverschulden einen defekten Zustand angenommen hat, so lange hast Du so oder so Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur oder (falls das nicht möglich ist) auf Ersatz.
Der Verkäufer darf diese Gewährleistung Dir gegenüber nicht von eigens gestellten Ansprüchen oder Bedingungen abhängig machen. Schon gar nicht davon, ob Du seiner Aufforderung nachkommst, diese Ware durch eigene Gewaltanwendung zu zerstören.
DAVON würde ich Dir sogar DRINGENDST abraten, denn dadurch ist es sehr wahrscheinlich, dass DEIN Gewährleistungsanspruch verloren geht, da der Verkäufer nun darauf verweisen könnte, Du hättest die Ware von Anfang an mutwillig zerstört. Wenn er anschließend entgegen Eurer "Absprache" behauptet, er hätte niemals gesagt, dass Du die Ware zerstören solltest, während Du ihn darauf festnageln möchtest, steht hier Aussage gegen Aussage.
Mein Gefühl sagt mir: Dieser Verkäufer ist mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Besser ist, Ware so wie sie ist in den Karton legen, sicher verpacken und auf Retour damit. Ein Fehlerprotokoll legst Du ja normalerweise mit dazu.
Wenn er sich dann sträuben sollte, weisst Du ihn freundlich aber bestimmt auf Deinen Gewährleistungsanspruch hin. Vielleicht musst Du ihn ggf. noch mit etwas Nachdruck auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen.
Sollte er dennoch stur bleiben, dann teile ihm mit, dass Du Dich dann an einen Anwalt wenden wirst. Passiert immer noch nichts, dann Anwalt einschalten.
So in etwa habe ich auch gedacht. Der Verkäufer drängt mich ja zu solcher Tat, weisen aber freundlich darauf hin das ich die Sicherheitsmaßnahmen, beim zerschlagen der Ware, einhalten muss. Also eine Sicherheitsbrille und Sicherheitshandschuhe. Also muss ich mir gedrungen diese Sicherheitsgegenstände erst einmal zulegen... Das doch merkwürdig komisch.
Alternativ kannst du auch den defekten Artikel zurückschicken...
Das lohnt sich wahrscheinlich nicht. Der Verkäufer möchte einfach vermeiden, dass du ihn veräppelst und so zwei funktionsfähige Artikel zum Preis von einem bekommst.
Da liegst du wahrscheinlich richtig. Hast du das mit dem zertrümmern schriftlich?
Ja, der Brief ging aber an die Beraterin meiner Schwester. Diese Beraterin hat Screenshot an meine Schwester geschickt und meine Schwester an mich. Es ist nur ein Teil des ganzes "abfotografiert" also ziehmlich kompliziert.
Damit wäre ich vollkommen einverstanden, bin auch davon ausgegangen. Aber die kommen mir mit sowas und nur dann würde ich ein neues bekommen. Danach sagen die: Ne, sie haben die Ware selber zerstört.