Gesetzlich und steuerlich?

1 Antwort

Du musst gemäß §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten Tätigwerden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Das war folglich schon bei der Aufnahme der ersten Freelancertätigkeit.

Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es Freigrenzen oder Freibeträge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"