Geschwindigkeitsbeschränkungen - Pflicht oder Kür?
Was würdet ihr machen, wenn ihr als Beifahrer diesen Satz gesagt bekommt?
Ja, du musst die Angst aushalten, dass ich schneller fahre als erlaubt ist, wenn ich hinterm Steuer sitze. Im Gegensatz zu dir bremse ich nicht auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit runter und bin eine Unfallgefahr für andere. (Bei 120 in einer 60er Baustellenzone). Auf dem Rücksitz sitzen Kinder.
2 Antworten
Sowas rücksichtsloses würde mir zu denken geben und nach der Fahrt wäre für mich auch Schluss mit der Freundschaft. Wer Kinder in Gefahr bringt, hat nicht allzu viel Verstand in der Birne.
In dieser Situation würde ich sofort und unmissverständlich das Aussteigen fordern oder notfalls die Polizei rufen. Der Fahrer kündigt hier bewusst eine Straftat an, die alle Insassen in Lebensgefahr bringt.
Bei 120 km/h in einer 60er Baustellenzone liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h vor, was laut Bußgeldkatalog innerorts mit 560 Euro, zwei Punkten und zwei Monaten Fahrverbot bestraft wird. Die kinetische Energie bei einem Unfall wäre viermal höher als bei erlaubter Geschwindigkeit, da sie proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit steigt. Bei einem Aufprall würde diese massive Energie durch die Fahrzeuginsassen abgebaut werden müssen.
Das deutsche Recht verpflichtet Fahrer ausdrücklich dazu, sich gegenüber Kindern durch Geschwindigkeitsverminderung so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Das KFV fordert bereits härtere Strafen bei Straßenverkehrsdelikten, die Kinder gefährden, da diese in drei von vier Unfällen unschuldig betroffen sind. Als Beifahrer kann ich mich der Beihilfe zu einer Straftat schuldig machen, besonders wenn es mein Fahrzeug ist.
Baustellenbereiche haben reduzierte Limits aus gutem Grund - hier arbeiten Menschen, die Straße ist oft enger, die Sicht eingeschränkt. Bei dieser angekündigten Raserei mit Kindern an Bord würde ich das Auto verlassen, die Kinder mitnehmen und umgehend die Polizei informieren. Das ist keine Diskussion über Fahrstile, sondern akute Kindeswohlgefährdung durch vorsätzlich rücksichtsloses Verhalten. Wer so spricht, zeigt, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug bereits mental aufgegeben hat, was § 3 StVO fundamental widerspricht.