Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hof?

9 Antworten

Ich glaube nicht, dass es eine feste Definition gibt. Eher sowas wie „den Umständen entsprechend“. So wie du es beschreibst, würde ich mal von Schrittgeschwindigkeit ausgehen. Wobei nicht wenige Autofahrer mit dem Begriff der Schrittgeschwindigkeit schon überfordert sind…

T3Fahrer

Vermutlich ist es Privatgrund und daher gilt dort keine StVO. Der Eigentümer kann aber durch Kenntlichmachung die StVO übernehmen. Ansonsten kann er eigene Regelungen treffen.

da wirst nix zu finden, aber: https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

das kannst auch auf den Bereich ausweiten.

im Bereich der Parkplätze von Supermärkten ist es nicht anders.

man muss immer mit der Dummheit der anderen rechnen

Schrittgeschwindigkeit, wenn es ein Mietshaus ist.

Ansonsten gild das , was der Eigentümer/Besitzer sagt und das muß nicht mit der STVO übereinstimmen.

Maximal so schnell, dass Du sofort anhalten kannst, sollte Dir ein z.B. ein Kind vors Auto rennen. Also Schrittgeschwindigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!