Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen?

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§ 516
Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

(2) 1Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern.2Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. 3Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

Erst schenkst du ihm ein doofes Geschenk mit dem er offenbar gar nichts anfangen kann und dann beklaust du ihn - kein guter Kollege!

So ist es, geschenkt ist geschenkt. Du hättest das wenigstens mit dem Kollegen besprechen und ihn fragen sollen, bevor Du Dir das Buch einfach nimmst.

das war Diebstahl und kann zur Entlassung führen

egal ob du ihm das geschenkt hast