Gescammt was tun?

2 Antworten

Die 40 Euro als Lehrgeld verbuchen und als Warnung ansehen, dass du vielleicht etwas mehr Medienkompetenz brauchst, um online unterwegs zu sein.

Die Drohung ist natürlich vollkommen lächerlich.


kankuro2403 
Beitragsersteller
 13.07.2025, 23:23

danke ich werde in Zukunft definitiv vorsichtiger sein

Erstmal ganz ruhig durchatmen

Du hast da überhaupt nichts zu befürchten

Was sie dir hier vorwirft liegt in keinem Fall vor als freier

Damit du dich in diesen Punkte strafbar machst müsstest du aktiv und bewusst bei einer Zwangs Prostitution Beihilfe leisten

Wenn du z.b wissen würdest dass die Dame dazu gezwungen wird von einer anderen Person und du dafür bezahlst dann hättest du dich damit strafbar gemacht

So jedoch nicht

Im übrigen ist private Prostitution nicht strafbar unter ein paar Bedingungen

Die Dame macht sich eventuell schon strafbar wenn sie dies nämlich öfter tut stellt das eine Steuerhinterziehung da sie bietet schließlich eine Dienstleistung an

Wenn in dieser Sache also jemand etwas zu befürchten hat dann eher die Dame zum anderen wäre hier ein Betrug ebenfalls im Raum da sie dir die Dienstleistung für die du bezahlt hast nicht geboten hat und dies dadurch auch niemals vorhatte wenn sie ja der Meinung ist dass die strafbar wäre