Geräterückgabe bei Grover und Inkasso?

1 Antwort

5.5.1. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Mietvertragsende an Grover herauszugeben.
5.5.2. Unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen können wir dir für den Fall, dass der Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende zurückgegeben wird, den Restwert des Mietgegenstandes in Rechnung stellen.
Der "Restwert" bedeutet den aktuellen Marktwert des Mietgegenstandes (im Zusammenhang mit der Ermittlung des Restwertes bedeutet “aktuell“ im Falle der Vertragsbeendigung den Zeitpunkt an dem der Vertrag endet, mit Bezug auf einen Schaden den Zeitpunkt, an dem wir die Schadensmeldung erhalten haben und mit Bezug auf einen Kauf den Zeitpunkt, an dem wir deine Kaufanfrage erhalten haben).

https://www.grover.com/de-de/g-about/agb#startrental

Es spielt keine Rolle, "wie es dann mit den Geräten aussieht"

Das Gerät / die Geräte sollten "innerhalb" von 3 Wochen und nicht nach Ablauf von 3 Wochen gemäß "des Termins, der dir in der Kündigung genannt wurde" bei Grover eingegangen zu sein.

Beispiel:

Laufzeit Mietvertrag: bis zum 31.12.2025

5.3 Außerordentliche Kündigung seitens Grover Grund:
der Kunde mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Nutzungsentgelten in Zahlungsverzug ist.
Grover ... Bla Bla .... kündigen wir ihren laufenden Vertrag zum: 31.10.2025

Das Gerät sollte also gemäß den weiteren AGB Bedingungen (z.B. Zustand) spätestens am 21.09.2025 bei Grover eingegangen sein.

Ich möchte ja eine Ratenzahlung.

Zuerst das "MIET" Gerät / die "MIET" Geräte "pünktlich" wieder bei Grover eingehen lassen.

Was danach passiert, passiert danach und muss möglicherweise mit Mister Inkasso oder der Schuldnerberatung geklärt werden.

Du kannst die Angelegenheit auch in die Hände eines Anwalts legen oder dich online beraten lassen.

frag-einen-anwalt-de (Trustpilot Bewertungen)
frag-einen-anwalt-de (Grover Miete Beispiel Fall)


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 20:18

Und wenn ich eine Ratenzahlung mache? Darf ich die Geräte ja trotzdem behalten oder nicht. Wenn Grover mir den Kaufwert in Rechnung stellt. Würde ja sonst keinen Sinn machen. Das ich für Geräte bezahle,die abgebe und nicht behalten darf.